19.06.2020 |
Mehrere Sonderregelungen im Zuge der Coronakrise werden bis zum 30. September verlängert. Dazu zählen insbesondere die Regelungen zur Videosprechstunde. Nicht verlängert wird die Sonderregelung zur Telefonkonsultation. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungsscheine entfällt. Die Details stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Weiterhin bis zum 30. September 2020 gilt:
Nicht über den 30. Juni hinaus verlängert werden:
Abrechnung
Katharina Kuczkowicz
(stellv. Leiterin Abrechnungsteam 1)
0421.34 04-301 I k.kuczkowicz@kvhb.de
Technik
(Stabstelle Praxisberatung)
0421.34 04-372 | n.arens@kvhb.de
Genehmigung
Jennifer Bezold
(Qualität & Plausibilitätsprüfung)
0421.34 04-118 | j.bezold@kvhb.de
Mo - Do
Fr
8:00 - 16:00 Uhr
8:00 - 14:00 Uhr