Übergangsregelung
Die Übergangsregelung findet Eingang in den Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) und sieht vor, dass Praxen das alte Verfahren anwenden können, solange die notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2021. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich. Ein besonderer Nachweis durch die Praxis ist nicht erforderlich.
Technische Voraussetzungen
Sobald die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des elektronischen Verfahrens in der jeweiligen Vertragsarztpraxis zur Verfügung stehen, ist die AU elektronisch zu übermitteln. Die technischen Voraussetzungen sind:
- Anschluss an Telematikinfrastruktur mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor)
- Für Komfortsignatur: PTV4+-Konnektor
- KIM-Dienst
- PVS-Update
- Für die elektronische Signatur: eHBA der zweiten Generation. (Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können übergangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen. Eine SMC-B-Karte haben alle an die TI angeschlossenen Praxen.)
Die KV Bremen empfiehlt ihren Mitgliedern, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und falls noch nicht geschehen einen KIM-Dienst (z.B. KV-Dox) zu bestellen.
Software-Update
Im August werden die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme ihren Kunden ein Sonderupdate zur Verfügung stellen, um digitale AU-Bescheinigungen erstellen, digital versenden und ausdrucken zu können. Mit diesem Update wird allerdings auch der Ausdruck der klassischen AU über das Muster 1 („gelber Schein“) abgestellt und steht den Praxen damit nicht mehr zur Verfügung. Deshalb sollte vorher unbedingt sichergestellt sein, dass alle technischen Komponenten für die Übermittlung der eAU in der Praxis vorhanden sind.
Unterstützung durch die KV Bremen
Bei Fragen zur technischen Umsetzung der eAU und dem Software-Update berät unter anderem auch das Team der Praxisberatung der KV Bremen. Praxen, die dieses Angebot annehmen wollen, sollten zur Vorbereitung des Beratungsgespräches unten stehendes Online-Formular zu den technischen Voraussetzungen auszufüllen. Dies erlaubt es den KV-Beraterinnen gezielter auf das jeweilige Anliegen einzugehen. Die Mitarbeiterinnen werden so schnell wie möglich telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen.
Weitere Schritte
Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.
Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.
Kritik
Die KV Bremen hat im Verbund mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und anderer KVen die politischen Entscheider vor der überstürzten Einführung der eAU gewarnt (keine Praxistests, zu wenig Vorlauf, zu wenig Technik-Support) und auf eine Übergangsfrist gedrungen. Die jetzt zwischen KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbarte Übergangsregelung kommt dieser Forderung entgegen.