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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

STIKO veröffentlicht Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung – Auch Genesene sollen Booster-Impfung erhalten

Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Auffrischimpfung veröffentlicht. Danach können alle Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung erhalten. Diese soll in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfdosis der Grundimmunisierung erfolgen.

Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen laut Ständiger Impfkommission (STIKO) ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden, um diese Personen möglichst rasch gut zu schützen und eine schnelle Entlastung der medizinischen Versorgungsstrukturen zu erreichen. Bisher Nicht-Geimpfte sollen ebenfalls vordringlich geimpft werden.

Auffrischimpfung in der Regel nach sechs Monaten

Laut STIKO soll die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff in der Regel sechs Monate nach der letzten Impfdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf fünf Monate könne im Einzelfall bei Vorliegen medizinischer Gründe oder bei ausreichenden Impfkapazitäten erwogen werden.

Booster mit mRNA-Impfstoff

Die Booster-Impfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Für Menschen unter 30 Jahren sowie Schwangere empfiehlt die STIKO ausschließlich den Einsatz von Comirnaty von BioNTech/Pfizer. Hingegen seien für Personen ab 30 Jahren beide derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax von Moderna) gleichermaßen geeignet.

Für die Auffrischimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff verabreicht werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist. Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff problemlos eingesetzt werden.

Auffrischimpfung jetzt auch für Genesene empfohlen

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung in der Regel sechs Monate nach der vorangegangenen Impfung.
Das gleiche gilt für Personen, die nach der ersten oder zweiten COVID-19-Impfung eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Auch sie sollten eine Auffrischimpfung im Abstand von sechs Monaten zur letzten Infektion erhalten.

Anspruch nach Coronavirus-Impfverordnung

Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat jede impfberechtigte Person ab 18 Jahren im Rahmen der Verfügbarkeit der Impfstoffe einen Anspruch auf Auffrischimpfungen. Dabei sollen die von der STIKO empfohlenen Abstände zwischen Erst- und Folge- sowie Auffrischimpfungen eingehalten werden.

Klebeetiketten für Auffrischimpfungen mit Moderna

Mit der nächsten Impfstoffauslieferung sollen Arztpraxen auch wieder ausreichend Klebeetiketten für den Impfstoff von Moderna erhalten, wie das BMG heute mitteilte.

Aktuell liegen dem Impfstoff nur Etiketten für die bisherige Dosierung der Grundimmunisierung (0,5 ml) bei und damit nur halb so viele wie für Auffrischimpfungen (0,25 ml) benötigt werden. Das BMG weist darauf hin, dass Ärzte in der Übergangszeit, wenn die Etiketten nicht ausreichen, die Chargennummer mit ihrer Unterschrift handschriftlich im Impfausweis dokumentieren.

 

Lilia Hartwig

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