20.01.2020 |
Die Systemische Therapie für Erwachsene wird in die ambulante psychotherapeutische Versorgung aufgenommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine entsprechende Anpassungen der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.
Die Verhandlungen zur Psychotherapie-Vereinbarung mit dem GKVSpitzenverband hierzu laufen bereits, mit Ergebnissen ist im ersten Quartal 2020 zu rechnen.
Systemische Therapie kann – wie die bestehenden Psychotherapieverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie – für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen angewendet werden. Erforderliche Anpassungen der Psychotherapie-Vereinbarung und im EBM zur Umsetzung des Beschlusses stehen derzeit noch aus.
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