11.06.2019 |
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai in Kraft getreten ‒ später als geplant. Dadurch verschieben sich einige Neuerungen, wie zum Beispiel die offene Sprechstunde für grundversorgende Fachärzte. Was gilt also ab wann? Der Zeitstrahl gibt einen Überblick.
Das TSVG umfasst neben den Vorgaben rund um die Terminvermittlung noch viele andere Neuerungen. Diese betreffen beispielsweise die Heilmittelversorgung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Digitalisierung.
Mit Start des TSVG erhalten Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen im Behandlungsfall, die aufgrund der Terminvermittlung durch die TSS erforderlich sind, extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet.
Dagegen gelten Regelungen wie die offenen Sprechstunden von grundversorgenden Fachärzten nicht wie vorgesehen ab August, sondern erst ab September. Grund ist, dass das Gesetz im Mai und nicht schon wie ursprünglich geplant im April in Kraft getreten ist. Das gilt unter anderem auch für die Zuschläge zur Grund- und Versichertenpauschale, die Ärzte und Psychotherapeuten für Patienten erhalten, die über die TSS vermittelt werden.
Viele Details, beispielsweise zu den offenen Sprechstunden oder der Abrechnung und Kennzeichnung der neuen Leistungen, müssen erst noch mit den Krankenkassen verhandelt werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird die KV Bremen informieren.
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