Die KV Bremen hat mit der AOK Bremen/Bremerhaven den Vertrag „Netzhautfotografie“ auf Grundlage des §140a SGB V geschlossen.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch gezielte Diagnostik und Therapie ein rechtzeitiges Erkennen von diabetesbedingten Früh- und Spätkomplikationen sowie deren zielgerichtete Verminderung oder zumindest Verzögerung zu erreichen und die Lebensqualität der PatientInnen mit Diabetes zu verbessern.
Das Wichtigste in Kürze:
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Vertragsbeginn 01.07.2020
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Teilnahmeberechtigte Fachgruppe: An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Augenärzte
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Teilnahmeberechtigte Patienten: Patienten, die bei der AOK Bremen/Bremerhaven versichert sind
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Diagnosen: Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen (E1x.7x)
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Teilnahmeerklärung des Arztes: ja
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Teilnahmeerklärung des Versicherten: ja
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GOP: siehe Vertrag § 7 Vergütung und Abrechnung
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Benötigte apparative Ausstattung: Funduskamera mit Normalobjektiv oder mit mindestens einer zusätzlichen apparativen Ausstattung für infrarote-Reflexions-Aufnahmen und/oder rotfreie Aufnahmen und/oder Autofluoreszenz-Aufnahmen
Praxisinformation zum Vertrag Netzhautfotografie (pdf)
Vertrag:
Vertrag Netzhautfotografie (pdf - 249 kB)
Formulare zur Vertragsumsetzung:
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Teilnahmeerklärung Versicherte (pdf - 347 kB)
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Datenschutzinformation für Versicherte (pdf - 266 kB)
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Teilnahmeerklärung Arzt (pdf - 188 kB)
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Datenschutzinformation für Ärzte (pdf - 197 kB)
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Technische Anlage wird derzeit erstellt