Für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Zulassung notwendig und auch im späteren Verlauf sind immer wieder Nachweise, beispielsweise in Form von Genehmigungen, zu erbringen.
Hier können Ärzte und Psychotherapeuten alle notwendigen Formulare finden und sich über die Abläufe und Formalitäten informieren – und zwar zum Beginn einer Praxistätigkeit, während des laufenden Betriebes und schließlich, wenn eine Praxisübergabe ansteht.