Bluttest auf Trisomien ist jetzt abrechenbar

Zum 1. Juli sind drei neue GOP für die Vergütung der ärztlichen Beratung über den Test und der Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht-invasivem Pränataltest (NIPT) in den EBM aufgenommen wurden.

Drei neue GOP für Beratungen und Test

Mit der GOP 01789 (84 Punkte / 10,00 Euro) wird die Beratung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG) vor Durchführung des NIPT zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 vergütet. Die GOP kann je vollendete fünf Minuten und bis zu vier Mal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Mit der GOP 01790 (166 Punkte / 19,77 Euro) kann die Beratung nach GenDG bei Vorliegen eines positiven Tests hinsichtlich eines Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 je vollendete 10 Minuten und bis zu viermal je Schwangerschaft abgerechnet werden.

Die beiden GOP 01789 und 01790 sind genehmigungspflichtig. Ärzte, die bereits eine Genehmigung zur fachgebundenen genetischen Beratung haben, müssen keinen neuen Antrag stellen und können die beiden neuen GOP ab 1. Juli 2022 automatisch abrechnen.

Über die neue GOP 01870 (1.642 Punkte / 195,51 Euro) wird die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut zur Bestimmung des Risikos einer Trisomie 13, 18 und 21 abgerechnet. Diese  GOP  ist nur von Fachärzten für Humangenetik oder Fachärzten für Laboratoriumsmedizin berechnungsfähig und muss bei der KV Bremen beantragt werden. Die Abrechnung ist einmal je Schwangerschaft möglich. Es ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, welches die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt.  Die GOP 01870 darf  im Behandlungsfall nicht neben der GOP 11301 berechnet werden.

 

Versicherteninformation für Schwangere ist Bestandteil der Beratung

Zur ärztlichen Beratung von Schwangeren über einen nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 steht eine Versicherteninformation zur Abholung in der KV Bremen bereit. Die Versicherteninformation ist Bestandteil der ärztlichen Beratung und soll der Schwangeren im Rahmen der Beratung ausgehändigt werden.

Die Versicherteninformation ist auch online abrufbar.

 

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