Genehmigungen

Einige vertragsärztliche Leistungen stehen unter Genehmigungsvorbehalt. Diese dürfen nur mit einer Genehmigung der KV Bremen durchgeführt und abgerechnet werden. Die Genehmigungsvoraussetzungen richten sich nach den jeweils geltenden Qualitätssicherungsvereinbarungen bzw. Qualitätssicherungsrichtlinien, den Selektivverträgen der KV Bremen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Übersicht: Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Anträge auf Durchführung und Abrechnung entsprechender Leistungen bzw. Teilnahmeerklärungen (inklusiv Strukturnachweis) können hier im PDF-Format heruntergeladen werden. EinigeAnträge können vor dem Ausdruck digital am Bildschirm ausgefüllt werden.

Der Antrag bzw. die Teilnahmeerklärung muss vollständig mit den entsprechenden Nachweisen bei der KV Bremen eingereicht werden. Eine Genehmigung kann erst zu dem Eingangsdatum des Antrages erteilt werden. Frühester Genehmigungsbeginn ist das Datum der Zulassung oder der Anstellung bzw. der Ermächtigung. Genehmigungen können nicht rückwirkend erteilt werden. Daher sollten die Unterlagen möglichst vier Wochen vor der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bei der KV Bremen eingereicht werden.

 

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Jennifer Bezold

Sekretariat Qualitätssicherung