Für Abrechnung externer elektrischer Kardioversion gibt es zwei neue GOP im EBM

Seit 1. Januar 2024 können Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie die externe elektrische Kardioversion einschließlich Sachkosten nach EBM abrechnen.

Dazu wurden zwei neue GOP in den EBM aufgenommen. 

  • GOP 04421 (1875 Punkte / 223,76 Euro) Kinder- und Jugendmedizin
  • GOP 13552 (1875 Punkte / 223,76 Euro) Kardiologie

Die GOP 04421 und 13552 sind höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Die im Zusammenhang mit der externen elektrischen Kardioversion durchgeführte Analgesie und/oder Sedierung kann entweder von dem die Kardioversion vornehmenden Arzt durchgeführt werden oder von einem Facharzt für Anästhesiologie., Dieser kann hierfür die GOP 05310 und die GOP 05341 abrechnen.

Die GOP 05310 und 05341 kennzeichnen Sie in der Abrechnung mit dem Suffix „E“ und erhalten diese dann extrabudgetär vergütet. 

Führen Ärzte im Zusammenhang mit den neuen Leistungen der Kardioversion nach den GOP 04221 und 13552 eine Duplex-Echokardiographie (Farbduplex) durch, so können sie die entsprechende Leistung nach der GOP 33022 sowie bei transösophagealer Durchführung den Zuschlag nach GOP 33023 bei gegebenem Anlass durchführen.

Die GOP 33022 und 33023 kennzeichnen Sie in der Abrechnung mit dem Suffix „E“ und erhalten diese dann extrabudgetär vergütet.

Für die im Zusammenhang mit der Kardioversion durchgeführte Beobachtung und Betreuung sind die GOP 01501 (Beobachtung und Betreuung eines Patienten im unmittelbaren Anschluss an eine Leistung gemäß Anhang 8) und die GOP 01503 (Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01501 bei Fortsetzung der Beobachtung und Betreuung und/oder Zusatzpauschale für die weitere Beobachtung und Betreuung gemäß Anhang 8) des Abschnitts 1.5 EBM berechnungsfähig.

 

#Abrechnung / Honorar