Grundlage sind die Paragrafen 77 ff. des Medizinprodukte-Durchführungsgesetzes (MPDG).
Ziel der Befragung ist eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Einsatz von Medizinprodukten und deren Aufbereitung in den medizinischen Einrichtungen. Die Befragung ersetzt keine Begehungen in den Einrichtungen vor Ort, diese können unabhängig von der Befragung erfolgen. Es wird um vollständige und zeitnahe Beantwortung der Fragen gebeten.