KV Bremen reagiert mit offenem Brief auf Intransparenz-Vorwurf

Die KV Bremen reagiert in einem offenen Brief auf einen Vorwurf, Informationen im Zusammenhang mit den Anpassungen im Bereitschaftsdienst nicht korrekt oder gar nicht weitergegeben zu haben.

Sehr geehrte Frau Bornmann,
sehr geehrter Herr Bornmann,

für Ihre Anmerkungen und Hinweise zum Komplex „Bereitschaftsdienst“ bedanken wir uns. In der Tat haben die anstehenden Anpassungen sowohl bei Vertragsärzten, die ihre Bereitschaftsdienste abgeben wollen, als auch bei Ärzten, die regelmäßig Vertretungen übernehmen, einige Verunsicherung ausgelöst. Die rechtliche Situation, zu der nach Veröffentlichung des BSG-Urteils zum zahnärztlichen Bereitschaftsdienst ein unmittelbarer Regeleungsdruck entstanden ist, ist ja auch komplex. Nach Einschätzung auch externer juristischer Experten bestand aber ein unmittelbarer Handlungsbedarf noch vor Ablauf des Quartals. Ziel aller – auch der großen Mehrheit der Mitglieder der Vertreterversammlung – war es und ist es, die gute Versorgungssituation in unseren Bereitschaftsdiensten zu erhalten. Dazu gehört wesentlich, das gut funktionierende System der gegenseitigen Vertretung – auch durch "Poolärzte" – auch für die Zukunft rechtssicher zu machen. Wir denken, dass das auch unter Zeitdruck gelungen ist – was nicht heißt, dass z. B. die Beträge in den Anlagen der neuen Notdienstordnung alle in Stein gemeißelt sind.

Sie haben in Ihrem Schreiben auch Verständnis für die Entscheidungen der Vorstände und der Vertreterversammlung geäußert. Einige Punkte in Ihrem Schreiben möchten wir allerdings geraderücken und wir tun dies nicht nur direkt Ihnen gegenüber, sondern – weil wir davon ausgehen müssen, dass Ihr Anschreiben vom 26. März an einen großen Verteilerkreis gegangen ist – auch in einem gleichlautenden offenen Brief.

Sie werfen der KV Bremen nicht nur Intransparenz vor, sondern behaupten auch, dass die KV Bremen Informationen bewusst unterlassen bzw. „versteckt“ oder „diffus verteilt“ habe. Sie beziehen sich insbesondere auf den künftigen Wegfall der Grundpauschale sowie die Kosten für den Aufwendungsersatz.

Das ist offenkundig falsch! Der Wegfall der Grundpauschale ist mitnichten „unerwähnt gelassen“ worden, wie Sie behaupten, sondern wurde am 22. März – einen Tag nach der maßgeblichen Entscheidung der Vertreterversammlung – auf der Startseite der Homepage der KV Bremen veröffentlicht. Diese Information war unmittelbar erreichbar: In dem Absatz zu den Anpassungen heißt unter dem ersten (!) Spiegelstrich: „Die Tätigkeit wird nach in allen Bereitschaftsdienstzentralen einheitlichen Fallpauschalen vergütet; die Grundpauschalen entfallen.“ Ebenso ist dies im Rundschreiben dargestellt, welches die Vertragsärzte und Poolärzte im Bereich der Bereitschaftsdienstzentrale Bremen Mitte am selben Tag erhalten haben. Gerade der Wegfall der Bereitschaftspauschalen war aus juristischer Sicht alternativlos, da mit einer selbstständigen Tätigkeit kaum zu vereinbaren.
Auch Intransparenz kann der KV Bremen nicht vorgeworfen werden. Wir haben erstmals im Frühjahr 2023 und seit Oktober 2023 kontinuierlich die Gremien der Selbstverwaltung über die Entwicklungen rund um das sogenannte Poolarzt-Urteil des BSG informiert und einbezogen - als da wären die Vertreterversammlung, den Hauptausschuss, die beratenden Fachausschüsse und natürlich alle Bereitschaftsdienstkommissionen. Meldungen und Informationen gab es im Verlauf des Vorjahres und des aktuellen Jahres im offiziellen Mietteilungsorgan der KV Bremen Landesrundschreiben sowie auf der Homepage. 

Mit der Veröffentlichung der Urteilsgründe im Februar war schnelles Handeln erforderlich. Die oben genannten Bereitschaftsdienstkommissionen und auch die Selbstverwaltung der KVHB waren in den Prozess und die Entscheidungsfindung eingebunden. In ihrer Sitzung am 21. März hat sich deshalb die Vertreterversammlung der KV Bremen für die Variante „Konkretisierung“ und gegen das Apotheken- bzw. das Anstellungsmodell ausgesprochen und den Vorstand beauftragt, dies weiter zu verfolgen.  

Sicherlich wäre die Kommunikation verbesserungsfähig gewesen – aber immer ist dies unter dem Eindruck des Zeitdrucks und der Ressourcen zu betrachten. Wir stimmen auch vollkommen überein, dass die Konkretisierungen in der Notdienstordnung sowie den Durchführungsbestimmungen und insbesondere die eilige Umsetzung bis zum 1. April eine große Herausforderung für alle darstellt. Auch wir gehen von einer Anlaufphase mit Hektik und einigen Hürden aus. Und ja, selbstverständlich haben wir größtes Verständnis für die Sorgen und den Unmut. Das haben wir stets betont und dennoch müssen wir mangels Alternativen diesen Weg gehen. Auch dies haben wir insbesondere in den Bereitschaftsdienstkommissionssitzungen – an einer von diesen, sehr geehrter Herr Dr. Bornmann, haben Sie auch selbst als Gast teilnehmen können –  und der Vertreterversammlung sehr kontrovers diskutiert, aber am Ende den jetzt beschlossenen Weg gemeinsam festgelegt. 

Gerne werden wir im Rahmen unserer Informationsveranstaltung am 3. April, 16 bis 18 Uhr in der KV Bremen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich hieraus ergebenden Zwänge noch einmal erläutern. Unabhängig davon sehen wir es jedoch als viel wichtiger an, alle aktuell bestehenden Fragen zu den Rahmenbedingungen sowie zu Organisation und Vergütung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes darin zu klären. Natürlich sind auch Sie beide hierzu herzlich eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernhard Rochell, Vorstandsvorsitzender
Peter Kurt Josenhans, stv. Vorstandsvorsitzender
 

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