Neue Leistungsbewertung für Strahlentherapie

Zum 1. Juli 2022 hat der Bewertungsausschuss die strahlentherapeutischen Leistungen im EBM erneut überprüft und Anpassungen sowie strukturelle Änderungen an den GOP beschlossen. 

Zuschläge werden in Grundleistungen überführt und diese höher bewertet

Ein Teil der zum 1. Januar 2021 neu eingeführten Zuschläge zur Hochvolttherapie im Abschnitt 25.3.2 EBM werden in ihre jeweilige Grundleistung überführt: 

  • Überführung der GOP 25318 (IGRT) in die GOP 25316 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei gutartigen Erkrankungen). 
  • Überführung der GOP 25325 (IMRT), 25326 (IGRT) und 25327 (IMRT und IGRT) in die GOP 25321 (Bestrahlung mit einem Linearbeschleuniger bei bösartigen Erkrankungen oder bei raumfordernden Prozessen des zentralen Nervensystems). 

Zudem erfolgt eine Anpassung der Bewertungen für folgende GOP im Kapitel 25 EBM. 

 

Neue Bewertung der einzelnen GOP in Kapitel 25 EBM

GOP 25316: Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei gutartiger Erkrankung
bis 30.06.2022: 385 Pkt. (43,37 Euro)
ab 01.07.2022: 440 Pkt. (49,57 Euro)

GOP 25317: Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei gutartiger Erkrankung
bis 30.06.2022: 177 Pkt. (19,94 Euro)
ab 01.07.2022: 204 Pkt. (22,98 Euro)

GOP 25321: Bestrahlung mit Linearbeschleuniger bei bösartiger Erkrankung
bis 30.06.2022: 771 Pkt. (86,86 Euro)
ab 01.07.2022: 960 Pkt. (108,16 Euro)

GOP 25324: Zuschlag bei mehr als einem Zielvolumen bei bösartiger Erkrankung
bis 30.06.2022: 212 Pkt. (23,88 Euro)
ab 01.07.2022: 241 Pkt. (27,15 Euro)

GOP 25328: Zuschlag bei Überschreitung der Einzeldosis ≥ 2,5 Gy bei bösartiger Erkrankung
bis 30.06.2022: 430 Pkt. (48,44 Euro)
ab 01.07.2022: 480 Pkt. (54,08 Euro)

GOP 25340: Bestrahlungsplanung I
bis 30.06.2022: 200 Pkt. (22,53 Euro)
ab 01.07.2022: 120 Pkt. (13,52 Euro)

GOP 25341: Bestrahlungsplanung II - ausschließlich bei Bestrahlung mit Linearbeschleuniger
bis 30.06.2022: 3078 Pkt. (346,77 Euro)
ab 01.07.2022: 3463 Pkt. (390,15 Euro)

GOP 25342: Bestrahlungsplanung III - ausschließlich bei Bestrahlung mit Linearbeschleuniger
bis 30.06.2022: 4200 Pkt. (437,18 Euro)
ab 01.07.2022: 4744 Pkt. (534,47 Euro)

GOP 25343: Zuschlag Hochpräzisionsbestrahlungsplanung
bis 30.06.2022: 5101 Pkt. (574,96 Euro)
ab 01.07.2022: 1245 Pkt. (140,26 Euro)

Die Vergütung der strahlentherapeutischen Leistungen  des Kapitels 25 erfolgt ab dem 1. Januar 2023 wieder extrabudgetär. Dabei bleibt der Hygienezuschlag nach der GOP 25215 unberücksichtigt.

 

Hintergrund

Zum 1. Januar 2021  wurden die strahlentherapeutischen Leistungen des Kapitels 25 im EBM neu gefasst. Dabei sollte die Umstellung punktsummen- und ausgabenneutral erfolgen, die Bewertung der Leistungen basierte auf Kalkulationsannahmen.
Zum 1. Oktober 2021 wurde nach einer ersten Prüfung durch den Bewertungsausschuss die Absenkung einiger Leistungen des Kapitels 25 beschlossen. In einem zweiten Schritt werden nun zum 1. Juli 2022 weitere Änderungen umgesetzt.
 

#Abrechnung / Honorar

Lilia Hartwig

Stv. Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-320

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300

Katharina Kuczkowicz

Stv. Teamleit. Abrechnungsorganisation

0421 3404-301