Verdacht auf Affenpocken ist abrechenbar

Rückwirkend zum 1. Juni kann bei Patienten mit Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion die neue Pseudo-GOP 88740 (19,90 Euro) zum Nukleinsäurenachweis des Erregers der Affenpocken abgerechnet werden. Diese Leistung wurde befristet bis zum 30. September 2022 in den EBM aufgenommen.

Die Abrechnung ist nur für Fachärzte für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie zulässig. Die GOP 88740 ist höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Praxen beauftragen die Laboruntersuchung des Probenmaterials aus Haut- oder Schleimhautläsionen auf Muster 10.

Weitere Informationen zu Epidemiologie, Diagnostik und Umgang mit Probenmaterial, Infektionsschutzmaßnahmen, Therapie sowie Antworten auf häufige Fragen und weiterführende Links zum Thema Affenpocken finden Sie beim Robert Koch-Institut: www.rki.de

 

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