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Verstößt ein Mitglied der KV Bremen gegen die ihm durch Gesetze, Satzung oder Vertrag auferlegten kassenärztlichen / vertragsärztlichen Pflichten oder gegen von der KV Bremen gefasste Beschlüsse, so kann gegen das Mitglied ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, und zwar auch dann, wenn die Mitgliedschaft des Betreffenden bei der KV Bremen nicht mehr besteht. Näheres ist in der Disziplinarordnung geregelt.