Telematik-Infrastruktur
Die Telematik-Infrastruktur (TI) will alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander vernetzen und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglichen. Die Online-Kommunikation der einzelnen Akteure wird nur noch über die TI laufen.
Finanzierung
Ärzte und Psychotherapeuten müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Die Auszahlung der Erstausstattungs- und Betriebskostenpauschalen läuft über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Komponenten
Für den Anschluss an die TI benötigt jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte:
- einen Konnektor, über den die Praxis an die Telematikinfrastruktur angebunden wird
- mindestens ein Kartenterminal
- einen Praxisausweis (SMC-B) zur Registrierung und Anmeldung
- VPN-Zugangsdienst zur TI
- Software-Update des Praxisverwaltungssystems (PVS)
Zugelassene Komponenten (Gematik)
Konnektor
Funktion: Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor. Er ähnelt einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI her, das eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Modul für das VSDM. Es dürfen nur Geräte verwendet werden, die von der gematik zugelassen sind.
Finanzierung: Die Kosten sind in der Erstausstattungspauschale enthalten. Pro Praxis wird ein Konnektor finanziert, mit dem die komplette Praxis an die TI angebunden wird. Auch Praxisgemeinschaften können einen Konnektor gemeinsam verwenden. Ausgelagerte Praxisräume erhalten statt eines Konnektors ein mobiles Kartenlesegerät.
Bezug / Ansprechpartner: Ärzte und Psychotherapeuten wenden sich vor der Bestellung am besten zunächst an ihren PVS-Hersteller beziehungsweise ihren Systembetreuer, da für den Anschluss an die TI auch das PVS angepasst werden muss.
Kartenterminal
Funktion: Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können; zunächst das VSDM. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI: Dazu wird der neue Praxisausweis (SMC-B) – eine Chipkarte, die die Praxis für die Teilnahme an der TI authentifiziert – in das Kartenterminal eingesteckt. Der elektronische Heilberufeausweis kann ebenfalls über die Terminals eingelesen werden. Die Geräte müssen von der gematik zugelassen sein.
Finanzierung: Die Kosten sind in der Erstausstattungspauschale enthalten. Pro Kartenterminal stehen 435 Euro zur Verfügung. Dabei können Praxen abhängig vom Zulassungsumfang aller dort tätigen Ärzte/Therapeuten bis zu drei Geräte erhalten: mit einem Äquivalent von ein bis drei Vollzeitstellen (Ärzten/Psychotherapeuten) ein Gerät, mit vier bis sechs Vollzeitstellen zwei Geräte und mit mehr als sechs Vollzeitstellen drei Geräte.
Bezug / Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner für Ärzte und Psychotherapeuten sollte auch hier der PVS-Hersteller oder Systembetreuer sein.
Mobiles Kartenterminal
Funktion: Ärzte, die Haus- und Pflegeheimbesuche durchführen, die meisten Anästhesisten sowie Praxen mit ausgelagerten Praxisstätten erhalten auch ein mobiles Kartenterminal. Diese Geräte arbeiten im Offline-Betrieb: Eine Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist damit nicht möglich, dies er-folgt ausschließlich am Hauptstandort der Praxis (vgl. Anlage 4a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Für den Betrieb eines mobilen Kartenterminals wird ein weiterer Praxisausweis oder ein eHBA zur Identifikation benötigt.
Finanzierung: Die Geräte werden mit 350 Euro finanziert, zuzüglich der Kostenerstattung für den Praxisausweis. Anspruch haben neben Anästhesisten, die Patienten in der Praxis eines anderen Arztes betreuen, alle Vertragsärzte mit mindestens hälftiger Zulassung, die im vergangenen oder aktuellen Quartal mindestens drei Hausbesuche nachweisen können oder
einen Kooperationsvertrag zur Pflegeheimversorgung (nach Paragraf 119b SGB V) abgeschlossen haben. Auch ausgelagerte Praxisräume – sie werden nicht mit Konnektor und stati-onären Kartenterminals ausgestattet – erhalten die Pauschale.
Bezug / Ansprechpartner: Auch hier ist der erste Ansprechpartner für Ärzte und Psychotherapeuten der PVS-Hersteller oder Systembetreuer.
Praxisausweis (SMC-B-Karte)
Funktion: Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Finanzierung: Für den Praxisausweis werden 23,25 Euro je Quartal erstattet (einmal pro Praxis). Damit sind die Kosten komplett abgedeckt. Für ein mobi-les Kartenterminal wird ein weiterer Praxisausweis finanziert. Die Praxisausweise sind fünf Jahre gültig.
Bezug / Ansprechpartner: Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, gelten für die Ausgabe der Praxisausweise besondere Sicherheitsanforderungen: Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik zugelassenen Kartenhersteller. Dieser Anbieter holt bei der zuständigen KV die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller tatsächlich Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.
Die Praxis erhält danach den Praxisausweis per Post sowie in einer separaten Sendung die PIN für die Karte zugeschickt. Die PIN muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie wird sowohl für die Installation als auch für den laufenden Betrieb der TI benötigt. Praxen sollten mit etwa zwei Wochen Wartezeit von der Antragsstellung bis zum Empfang von Karte und PIN rechnen. Nach Erhalt der Karte muss diese noch über einen Online-Link freigeschaltet werden.
VPN-Zugangsdienst
Funktion: Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienst – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Auch diese Dienste müssen sich von der gematik zertifizieren lassen und werden dann in deren Zulassungsliste aufgeführt. Praxisgemeinschaften können einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.
Finanzierung: Die monatlichen Kosten für den VPN-Zugangsdienst werden durch die quartalsweise ausgezahlte Pauschale für den laufenden Betrieb abgegolten. In dieser Pauschale in Höhe von 248 Euro je Quartalsind auch die Kosten für die Wartung und nötige Updates des Konnektors enthalten.
Bezug / Ansprechpartner: Erster Ansprechpartner ist auch hier der PVS-Hersteller beziehungsweise Systembetreuer der Praxis.
Anpassung Praxisverwaltungssystem
Funktion: Auch das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versichertendaten der eGK importieren zu können. Das Update ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.
Finanzierung: Die Kosten für das Update sind in der TI-Startpauschale (900 Euro) enthalten. Die Pauschale soll auch Kosten für die Installation und damit zusammenhängende Ausfallzeiten der Praxis und für Schulungen der Mitarbeiter abdecken.
Bezug / Ansprechpartner: Die PVS-Hersteller sind unterschiedlich weit bei der Entwicklung des notwendigen Updates. Ärzte und Psychotherapeuten sollten deshalb zunächst Kontakt zu ihrem PVS-Hersteller aufnehmen und sich erkundigen, wann das Update für ihr PVS zur Verfügung stehen wird. Es kann bereits im Vorfeld der Installation des Konnektors erfolgen.
Elektronischer Heilberufsausweis
Für einige TI-Fachanwendungen wird der elektronische Heilberufsausweis der Generation 2 (eHBA G2) benötigt.
Der eHBA G2 ist bei den Firmen Medisign, T-Systems, der Bundesdruckerei und SHC Stolle & Heinz Consultants verfügbar und kann über die Ärztekammer bestellt werden.
Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pau-schale von 11,63 Euro je Quartal. Das deckt die Hälfte der Kosten ab.
Informationen der Ärztekammer Bremen
Für Psychotherapeuten gilt: Sie können derzeit den eHBA G2 bei der medisign GmbH beantragen.