Qualität in der ambulanten Versorgung

Die Versorgungsqualität der ambulanten Medizin zu sichern und weiterzuentwickeln ist eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dazu greifen verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Förderung eines praxisindividuellen Qualitätsmanagements ineinander.

 

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu erhalten und systematisch weiterzuentwickeln. QM in der Arztpraxis bzw. in der psychotherapeutischen Praxis ist

  • Instrument der Führung, um interne/externe Qualitätssicherung, betriebswirtschaftliche Aspekte und hochwertige Versorgungsqualität zu managen und die Praxisorganisation zu professionalisieren.
  • Mittel zur Transparenz, um die qualitätsorientierte ärztliche und psychotherapeutische Leistung zu dokumentieren.
  • Quelle der Motivation, um durch reibungslose Arbeitsprozesse, klare Zuständigkeiten und Verantwortung und einer effektiven Kommunikation zufriedene Patienten, Mitarbeiter und Praxisinhaber zu erhalten.
  • Chance zur Veränderung, um bestehende Strukturen zu analysieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anzustoßen.
  • Organisationsstruktur, um gesetzliche Forderungen und sich ständig ändernde Rahmenbedingungen umsetzen zu können.

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 verpflichtet der Gesetzgeber im § 135a Sozialgesetzbuch (SGB V) alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, und vergleichbare Einrichtungen praxisintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die konkreten Anforderungen an die Ausgestaltung und Umsetzung dieser Vorgabe konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten sowie mit Mitarbeitenden von Kassenärztlichen Vereinigungen und QM-Experten unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Medizinischen Fachangestellten ein spezifisches Qualitätsmanagementverfahren entwickelt: „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“

KBV: Informationen zum Qualitätsmanagement (QM)


Kontakt zur KV Bremen:
Sandra Kunz
(Stv. Leitung Qualität und Plausibilität)
0421 3404-335
s.kunz@kvhb.de

Qualitätszirkel

Einen bedeutenden Beitrag zur Qualitätssicherung leisten die Qualitätszirkel, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten austauschen. Die Qualitätszirkel arbeiten auf freiwilliger Basis, mit selbstgewählten Themen, einem festen Teilnehmerkreis auf der Grundlage eines kollegialen Diskurses. Die KV Bremen unterstützt die Qualitätszirkel finanziell und organisatorisch.

KBV: Hinweise zur Umsetzung und Vorschläge für Checklisten etc


Kontakt zur KV Bremen:
Franziska Plohr
(Qualitätssicherung)
0421 3404-330
f.plohr@kvhb.de

Qualitätssicherung

Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen sind bereits Qualitätssicherungs-Leistungen und unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die Kassenärztliche Vereinigung. Damit ist der Leistungsbereich der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten das am Gründlichste gesicherte und überprüfte medizinische Arbeitsgebiet in der ambulanten Versorgung.

Genehmigungen

Gremien der Qualitätssicherung


Kontakt zur KV Bremen:
Jennifer Bezold
(Sekretariat Qualitätssicherung)
0421 3404-118
j.bezold@kvhb.de

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Seit Januar 2016 werden für einige genehmigungspflichtige Leistungen schrittweise Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) eingeführt.

 

Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Gegenstand des ersten Verfahrens ist die „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“, 2017 startete das Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ und im Januar 2020 wurde ein weiteres Verfahren die "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" überführt.

Ziel der sQS ist unter anderem die einheitliche Bewertung der Qualität der Leistungserbringung in den verschiedenen Sektoren der gesundheitlichen Versorgung. Durch die über die Grenzen der Sektoren von Kliniken und Arztpraxen bzw. Zahnarztpraxen hinweg reichende Betrachtung, soll zudem ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess eingeleitet werden. Hierzu werden auch Sozialdaten der Krankenkassen verwendet.

Grundlage für die Einführung der sQS ist eine entsprechende Richtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Für die Umsetzung der sQS ist in Bremen eine „Landesarbeitsgemeinschaft“ (LAG) zuständig, welche von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bremen, der Krankenhausgesellschaft Bremen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen getragen werden.
Die Datenannahmestelle für dokumentationspflichtige Vertragsärzte ist bei der KV Bremen  angesiedelt. Die Auswertung und Analyse der pseudonymisierten Daten erfolgt durch die Bundesauswertungsstelle am Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin.

Verfahren: PCI & Koronarangiographie

Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten in einem vorgegebenen Erfassungsbogen zu dokumentieren.

Die fallbezogene Dokumentation unterliegt folgenden Datenlieferfristen:

  • Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai, 15. August, 15. November und zum 28. Februar.

Achtung! Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten neue quartalsweise Datenlieferfristen und wurden um einen Monat nach vorn verschoben:

  • vom 15. Mai auf den 15. April
  • vom 15. August auf den 15. Juli und
  • vom 15. November auf den 15. Oktober.

Endgültige Datenlieferfrist des gesamten Erfassungsjahres:

  • vom 28. auf den 15. Februar. 

Neue Frist für den jährlichen Jahresrückmeldebericht:

  • vom 30. Juni auf den 31. Mai

Geplanter Start der Patientenbefragung: 01.07.2022.

Dokumente und Links zur Patientenbefragung PCI finden Sie hier:
Befragungen (iqtig.org)
Spezifikationen (iqtig.org)

Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet ihre Patientinnen und Patienten in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens — hier PCI — zu informieren. Dafür kann die entsprechende, durch den G-BA erstellte Patienteninformation genutzt werden.

Verfahren: Nierenersatztherapie

Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)

Am 1. Januar 2020 startete das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" (QS NET). Die bestehende Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) mit dem QS-Verfahren Dialyse wird damit abgelöst.

In dem neuen Qualitätssicherungsverfahren werden ab Januar Dialyseleistungen sektorenübergreifend erfasst, indem nicht nur im Rahmen des Kollektivvertrags erbrachte, sondern auch selektivvertraglich und teilstationär erbrachte Dialysen in das Verfahren eingeschlossen werden. Darüber hinaus wird die Dialyse mit der Nierentransplantation thematisch zusammengeführt.

Beim Verfahren QS NET geht es um die Versorgung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür 15 Indikatoren festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll.

Die Ziele des Verfahrens:

  • Förderung der Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren
  • Förderung der Behandlungsqualität in Bezug auf Dialysen und Transplantationen
  • Verringerung der Komplikationsraten im Rahmen der Dialysebehandlung bzw. nach der Transplantation

Dokumentationsablauf:

  • Datenerfassung über Praxisverwaltungssystem (PVS)
  • Datenübermittlung erfolgt über das Mitgliederportal der KV Bremen 

Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten neue quartalsweise Datenlieferfristen und wurden um einen Monat nach vorn verschoben:

  • vom 15. Mai auf den 15. April
  • vom 15. August auf den 15. Juli und
  • vom 15. November auf den 15. Oktober.

 Endgültige Datenlieferfrist des gesamten Erfassungsjahres:

  • vom 28. auf den 15. Februar.

Jährlicher Rückmeldebericht sowie vierteljährliche Zwischenberichte durch Bundesauswertungsstelle (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen).

Bewertung der Dokumentationen  durch die Landesarbeitsgemeinschaft zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Bremen  (LAG).

 

Übergangsbestimmungen

Patientenbefragung QS NET befindet sich in der Planung (2023).

Berichtersteller für Benchmarking-Berichte sind für das Verfahren QS NET nicht vorgesehen.

 

Weitere Informationen


Jennifer Bezold

Sekretariat Qualitätssicherung

Portrait von Jenifer Bezold