Qualität in der ambulanten Versorgung

Die Versorgungsqualität der ambulanten Medizin zu sichern und weiterzuentwickeln ist eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dazu greifen verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Förderung eines praxisindividuellen Qualitätsmanagements ineinander.

 

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu erhalten und systematisch weiterzuentwickeln. QM in der Arztpraxis bzw. in der psychotherapeutischen Praxis ist

  • Instrument der Führung, um interne/externe Qualitätssicherung, betriebswirtschaftliche Aspekte und hochwertige Versorgungsqualität zu managen und die Praxisorganisation zu professionalisieren.
  • Mittel zur Transparenz, um die qualitätsorientierte ärztliche und psychotherapeutische Leistung zu dokumentieren.
  • Quelle der Motivation, um durch reibungslose Arbeitsprozesse, klare Zuständigkeiten und Verantwortung und einer effektiven Kommunikation zufriedene Patienten, Mitarbeiter und Praxisinhaber zu erhalten.
  • Chance zur Veränderung, um bestehende Strukturen zu analysieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anzustoßen.
  • Organisationsstruktur, um gesetzliche Forderungen und sich ständig ändernde Rahmenbedingungen umsetzen zu können.

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 verpflichtet der Gesetzgeber im § 135a Sozialgesetzbuch (SGB V) alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, und vergleichbare Einrichtungen praxisintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die konkreten Anforderungen an die Ausgestaltung und Umsetzung dieser Vorgabe konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten sowie mit Mitarbeitenden von Kassenärztlichen Vereinigungen und QM-Experten unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Medizinischen Fachangestellten ein spezifisches Qualitätsmanagementverfahren entwickelt: „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“

QM-Stammtisch: Handzettel Termine 2024

Weitere Informationen zu QM und QEP

Qualitätszirkel

Einen bedeutenden Beitrag zur Qualitätssicherung leisten die Qualitätszirkel, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten austauschen. Die Qualitätszirkel arbeiten auf freiwilliger Basis, mit selbstgewählten Themen, einem festen Teilnehmerkreis auf der Grundlage eines kollegialen Diskurses. Die KV Bremen unterstützt die Qualitätszirkel finanziell und organisatorisch.

Grundsätze zur Arbeit der Qualitätszirkel

Antrag auf Anerkennung eines Qualitätszirkels

Protokoll

Meldebogen

Hinweise zur Umsetzung und Vorschläge für Checklisten etc

Qualitätssicherung

Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen sind bereits Qualitätssicherungs-Leistungen und unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KV. Damit ist der Leistungsbereich der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten das am Gründlichste gesicherte und überprüfte medizinische Arbeitsgebiet in der ambulanten Versorgung.

Genehmigungen

Gremien der Qualitätssicherung

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Seit Januar 2016 werden für einige genehmigungspflichtige Leistungen schrittweise Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) eingeführt.

 

Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Gegenstand des ersten Verfahrens ist die „Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“, 2017 startete das Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ und im Januar 2020 wurde ein weiteres Verfahren die "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" überführt.

Ziel der sQS ist unter anderem die einheitliche Bewertung der Qualität der Leistungserbringung in den verschiedenen Sektoren der gesundheitlichen Versorgung. Durch die über die Grenzen der Sektoren von Kliniken und Arztpraxen bzw. Zahnarztpraxen hinweg reichende Betrachtung, soll zudem ein kontinuierlicher Qualitätsentwicklungsprozess eingeleitet werden. Hierzu werden auch Sozialdaten der Krankenkassen verwendet.

Grundlage für die Einführung der sQS ist eine entsprechende Richtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Für die Umsetzung der sQS ist in Bremen eine „Landesarbeitsgemeinschaft“ (LAG) zuständig, welche von der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bremen, der Krankenhausgesellschaft Bremen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen getragen werden.
Die Datenannahmestelle für dokumentationspflichtige Vertragsärzte ist bei der KV Bremen  angesiedelt. Die Auswertung und Analyse der pseudonymisierten Daten erfolgt durch die Bundesauswertungsstelle am Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin.

Verfahren: PCI & Koronarangiographie

Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tätigen Kardiologen im Rahmen des ersten themenspezifischen sQS-Verfahrens "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie" verpflichtet, jede Herzkatheter-Untersuchung und jede perkutane Koronarintervention bei gesetzlich versicherten Patienten in einem vorgegebenen Erfassungsbogen zu dokumentieren.

Die fallbezogene Dokumentation unterliegt folgenden Datenlieferfristen:

  • Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai, 15. August, 15. November und zum 28. Februar.

Achtung! Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten neue quartalsweise Datenlieferfristen und wurden um einen Monat nach vorn verschoben:

  • vom 15. Mai auf den 15. April
  • vom 15. August auf den 15. Juli und
  • vom 15. November auf den 15. Oktober.

Endgültige Datenlieferfrist des gesamten Erfassungsjahres:

  • vom 28. auf den 15. Februar. 

Neue Frist für den jährlichen Jahresrückmeldebericht:

  • vom 30. Juni auf den 31. Mai

Geplanter Start der Patientenbefragung: 01.07.2022.

Dokumente und Links zur Patientenbefragung PCI finden Sie hier:
Befragungen (iqtig.org)
Spezifikationen (iqtig.org)

Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet ihre Patientinnen und Patienten in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens - hier PCI - zu informieren. Dafür kann die entsprechende, durch den G-BA erstellte Patienteninformation genutzt werden.

Verfahren: Wundinfektion

Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion

Ziel des zweiten Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung „Vermeidung nosokomialer Infektionen: Postoperative Wundinfektion (QSWI) Verfahrens ist die Vermeidung von Wundinfektionen, die nach einer Operation auftreten können.

Alle Einrichtungen im ambulanten und stationären Bereich, die definierte Tracer-Eingriffe erbracht haben, sind verpflichtet, in einer jährlichen Erhebung über ihr Infektions- und Hygienemanagement Auskunft zu geben.

Nach der einjährigen Aussetzung wird die Dokumentation der einrichtunsbezogenen QS-Dokumentation zum 1. Januar 2022 wiedereingesetzt. Die Datenlieferungen des gesamten Erfassungsjahres 2021 folgen noch den „alten Fristen“ und müssen bis zum 28. Februar 2022 bei der Datenannahmestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen vorliegen. Dies gilt auch für die belegärztliche Dokumentation. Laut aktueller Spezifikation des IQTIG haben die Belegärzte ab sofort auch die Möglichkeit, sich über die Krankenhaussoftware (KIS) dem Hygiene- und

Infektionsmanagemnet ihres Krankenhauses anzuschließen. Ob diese Funktion in der Software des jeweiligen Krankenhauses tatsächlich eingerichtet wurde, muss über den Softwareanbieter erfragt werden. Zudem hat das IQTIG erstmals eine Sollstatistik vorgegeben, welche die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Bundesauswertungsstelle senden müssen. Aufgrund noch weiterhin ausstehender Überarbeitungen der einrichtungsbezogenen Dokumentation hat der G-BA den Erprobungszeitraum bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Die betroffenen Einrichtungen werden im Laufe des vierten Quartals eines Jahres über ihre Dokumentationspflicht informiert.

Folgende operierende Fachrichtungen sind von dem sQS-Verfahren QSWI betroffen:

  • Chirurgie/Allgemeinchirurgie
  • Gefäßchirurgie
  • Viszeralchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Rheumatologie
  • Plastische Chirurgie
  • Frauenheilkunde
  • Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
  • Gynäkologische Onkologie
  • Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
  • Urologie

Die am QS-Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten einen jährlichen Rückmeldebericht zu den Ergebnissen der Einrichtungsbefragung.

Für die Auswertungen des Erfassungsjahrs 2022 (Dokumentation 2023) werden die Rückmeldeberichte bereits zum 31. Mai 2023 übersandt werden. Bei auffälligen Ergebnissen wird die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ein Stellungnahmeverfahren einleiten. Sollten diese Auffälligkeiten nicht ausreichend aufgeklärt werden, können die LAGen geeignete qualitätsfördernde Maßnahmen festlegen. In den ersten sieben Jahren unterliegen sowohl das QS-Verfahren als auch die Durchführung der Stellungnahmeverfahren einer sogenannten begleitenden Erprobung.

Vertragsärztinnen und -ärzte sind verpflichtet ihre Patientinnen und Patienten in verständlicher Weise über Zweck und Inhalt des sie betreffenden Qualitätssicherungsverfahrens - hier QSWI - zu informieren. Dafür kann die entsprechende, durch den G-BA erstellte Patienteninformation genutzt werden.

So können Sie sich auf die Befragung vorbereiten

Um Sie möglichst gezielt bei der Vorbereitung auf die nächste Einrichtungsbefragung zu unterstützen, hat die KBV Hinweise und unterstützende Materialien für Sie zusammengestellt, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

  • Leitfaden "Webportal „Einrichtungsbefragung zur Praxishygiene": Der Leitfaden enthält eine Kurzanleitung und hilfreiche Hinweise zur Nutzung des Webportals zur Praxishygiene.
  • Ausfüllhilfe für die konkrete Beantwortung der einrichtungsbezogenen Befragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement mit allen Fragen, kurzen Erläuterungen, passenden Musterdokumenten und weiterführenden Links hwww.kbv.de
  • Auf der Internetseite www.kbv.de finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Einrichtungsbefragung wie FAQ, PraxisInfos und den Selbsttest „Mein PraxisCheck: Prävention Wundinfektion“.

 

Verfahren: Nierenersatztherapie

Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)

Am 1. Januar 2020 startete das neue sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren "Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen" (QS NET). Die bestehende Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse (QSD-RL) mit dem QS-Verfahren Dialyse wird damit abgelöst.

In dem neuen Qualitätssicherungsverfahren werden ab Januar Dialyseleistungen sektorenübergreifend erfasst, indem nicht nur im Rahmen des Kollektivvertrags erbrachte, sondern auch selektivvertraglich und teilstationär erbrachte Dialysen in das Verfahren eingeschlossen werden. Darüber hinaus wird die Dialyse mit der Nierentransplantation thematisch zusammengeführt.

Beim Verfahren QS NET geht es um die Versorgung von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür 15 Indikatoren festgelegt, anhand derer die Qualität gemessen und bewertet werden soll.

Die Ziele des Verfahrens:

  • Förderung der Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren
  • Förderung der Behandlungsqualität in Bezug auf Dialysen und Transplantationen
  • Verringerung der Komplikationsraten im Rahmen der Dialysebehandlung bzw. nach der Transplantation

Dokumentationsablauf:

  • Datenerfassung über Praxisverwaltungssystem (PVS)
  • Datenübermittlung erfolgt über das Mitgliederportal der KV Bremen 

Ab dem Erfassungsjahr 2022 gelten neue quartalsweise Datenlieferfristen und wurden um einen Monat nach vorn verschoben:

  • vom 15. Mai auf den 15. April
  • vom 15. August auf den 15. Juli und
  • vom 15. November auf den 15. Oktober.

 Endgültige Datenlieferfrist des gesamten Erfassungsjahres:

  • vom 28. auf den 15. Februar.

Jährlicher Rückmeldebericht sowie vierteljährliche Zwischenberichte durch Bundesauswertungsstelle (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen).

Bewertung der Dokumentationen  durch die Landesarbeitsgemeinschaft zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in Bremen  (LAG).

Übergangsbestimmungen

Patientenbefragung QS NET befindet sich in der Planung (2023).

Berichtersteller für Benchmarking-Berichte sind für das Verfahren QS NET nicht vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
G-BA
KBV
Ausfuellhinweise_DIAL (iqtig.org) 
Anwenderinformation_DIAL (iqtig.org)
Spezifikationen (iqtig.org)


Jennifer Bezold

Sekretariat Qualitätssicherung