Qualität in der ambulanten Versorgung
Die Versorgungsqualität der ambulanten Medizin zu sichern und weiterzuentwickeln ist eine zentrale Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dazu greifen verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Förderung eines praxisindividuellen Qualitätsmanagements ineinander.
Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement (QM) dient dazu, Arbeitsabläufe zu optimieren sowie die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu erhalten und systematisch weiterzuentwickeln. QM in der Arztpraxis bzw. in der psychotherapeutischen Praxis ist
- Instrument der Führung, um interne/externe Qualitätssicherung, betriebswirtschaftliche Aspekte und hochwertige Versorgungsqualität zu managen und die Praxisorganisation zu professionalisieren.
- Mittel zur Transparenz, um die qualitätsorientierte ärztliche und psychotherapeutische Leistung zu dokumentieren.
- Quelle der Motivation, um durch reibungslose Arbeitsprozesse, klare Zuständigkeiten und Verantwortung und einer effektiven Kommunikation zufriedene Patienten, Mitarbeiter und Praxisinhaber zu erhalten.
- Chance zur Veränderung, um bestehende Strukturen zu analysieren und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anzustoßen.
- Organisationsstruktur, um gesetzliche Forderungen und sich ständig ändernde Rahmenbedingungen umsetzen zu können.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 verpflichtet der Gesetzgeber im § 135a Sozialgesetzbuch (SGB V) alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren, und vergleichbare Einrichtungen praxisintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die konkreten Anforderungen an die Ausgestaltung und Umsetzung dieser Vorgabe konkretisiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten sowie mit Mitarbeitenden von Kassenärztlichen Vereinigungen und QM-Experten unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Medizinischen Fachangestellten ein spezifisches Qualitätsmanagementverfahren entwickelt: „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“
Qualitätssicherung
Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen sind bereits Qualitätssicherungs-Leistungen und unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die KV. Damit ist der Leistungsbereich der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten das am Gründlichste gesicherte und überprüfte medizinische Arbeitsgebiet in der ambulanten Versorgung.
Qualitätszirkel
Einen bedeutenden Beitrag zur Qualitätssicherung leisten die Qualitätszirkel, in denen sich Ärzte und Psychotherapeuten austauschen. Die Qualitätszirkel arbeiten auf freiwilliger Basis, mit selbstgewählten Themen, einem festen Teilnehmerkreis auf der Grundlage eines kollegialen Diskurses. Die KV Bremen unterstützt die Qualitätszirkel finanziell und organisatorisch.
Grundsätze zur Arbeit der Qualitätszirkel