Videosprechstunde

Bei der Videosprechstunde behandeln Ärzte/Psychotherapeuten ihre Patienten via Bildschirm. Der Vorteil liegt auf der Hand: Patienten, die beispielsweise mobil eingeschränkt sind oder an einer chronischen Krankheit leiden, sparen Anfahrtsweg und Zeit. Die Videosprechstunde kann von allen Ärzten und Psychotherapeuten sowie ermächtigten Ärzten außer Laborärzten, Pathologen, Radiologen und Nuklearmedizinern durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Praxen wählen einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Eine Liste der zertifizierten Anbieter ist auf der Homepage der KBV einzusehen:

KBV - Videosprechstunde

Um die Videosprechstunde abrechnen zu können, teilen Ärzte/Psychotherapeuten den ausgewählten Videodienstanbieter der KV Bremen mit. Dafür reicht eine formlose Mitteilung: „Hiermit erkläre ich, dass ich für die Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde einen zertifizierten Videodienstanbieter gem. Anlage 31b zum BMV-Ä nutze.“  Datum, Unterschrift

Vergütung über Versicherten-/Grundpauschale

Die Videosprechstunde wird über die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale vergütet. 

Ärzte/Psychotherapeuten erhalten ihre Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in voller Höhe vergütet, wenn sie den Patienten im selben Quartal auch persönlich sehen (persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt). Gibt es im Quartal keinen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, dann werden die Pauschalen und gegebenenfalls sich darauf beziehende Zuschläge gekürzt. Die Höhe des Abschlags wird fachgruppenspezifisch differenziert. Der Abschlag wird von der KV Bremen umgesetzt.

Wenn Ärzte/Psychotherapeuten einen Patienten in einem Quartal ausschließlich über Videosprechstunde versorgen, kennzeichnen sie den Fall mit „88220“. Die Anzahl der ausschließlichen Video-Behandlungsfälle ist seit dem 1. April 2022 auf 30 Prozent aller Behandlungsfälle des Arztes/Psychotherapeuten beschränkt. 

 

Abschlag von 20 Prozent

  • Hausärzte
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie / -psychotherapie
  • Neurologie / Neurochirurgie
  • Psychosomatik / Psychotherapie / Psychiatrie
  • Strahlentherapie (nur GOP 25214)*
  • Schmerztherapie
  • Ermächtigte Ärzte (GOP 01320, 01321)

 *Die strahlentherapeutischen Konsiliarpauschalen nach GOP 25210 und 25211 sind weiterhin nur im persönlichen Arzt-Patient-Kontakt berechnungsfähig.
 

Abschlag von 25 Prozent

  • Chirurgie
  • Gynäkologie
  • Dermatologie
  • Humangenetik
  • Innere Medizin
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Orthopädie
  • Urologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin

Abschlag von 30 Prozent

  • Anästhesie
  • Augenheilkunde
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde / Phoniatrie

Videosprechstunde in der Arztpraxis

Die Tischvorlage zur Videosprechstunde der KV Bremen gibt eine Übersicht der einzelnen Gebührenordnungspositionen.

GOP zur Videosprechstunde

GOP 88220: Kennzeichnung der Fälle bei ausschließlichem Kontakt im Rahmen der  Videosprechstunde im Quartal.
Abrechnung durch Praxis


GOP 01442, 86 Pkt.: Videofallkonferenz mit Pflegekräften (Anlage 31b BMV-Ä)
max. dreimal im Krankheitsfall
Abrechnung durch Praxis


GOP 01444, 10 Pkt.: Zuschlag Authentifizierung eines unbekannten Patienten (Anlage 4b und 31b BMV-Ä)
einmal im Behandlungsfall
zeitlich befristet bis 31.12.2025
Abrechnung durch Praxis
Unbekannter Patient = ein Patient der nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurde


GOP 01450, 40 Pkt.: „Technikzuschlag“ je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der Videosprechstunde
bis zu einem Höchstwert von max. 1.899 Punkten
Abrechnung durch Praxis

Weitere Leistungen, Zuschläge und Pauschalen

GOP 01102, Suffix Ø: Inanspruchnahme an Samstagen


GOP 01420, Suffix V: Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege


GOP 01424, Suffix V: Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege


GOP 01471, Suffix  V: Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA somnio


GOP 01611, Suffix V: Verordnung von medizinischer Rehabilitation


GOP 01613, Suffix V: Zuschlag geriatrische Rehabilitation


GOP 03008, Suffix Ø: Zuschlag Terminvermittlung Facharzt


GOP 04008, Suffix Ø: Zuschlag Terminvermittlung Facharzt


GOP 06225, Suffix V: Zuschlag für die Behandlung durch (einen) konservativ tätige(n) Augenarzt/-ärzte


GOP 13700, Suffix Ø: Zusatzpauschale internistische Rheumatologie


GOP 37105, Suffix  Ø: Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä


GOP 30780, Suffix V: Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA somnio


GOP 37700 , Suffix V: Erhebung gemäß § 5 der AKI-RL unter Verwendung des Vordrucks nach Muster 62 Teil A


GOP 37706, Suffix V: Grundpauschale im Zusammenhang mit der GOP 37700 für Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der AKI-RL


GOP 40128, Suffix Ø: Kostenpauschale für die postalische Versendung (Muster 1, 12, 13 und 61), bei Feststellung in einer Videosprechstunde


GOP 40129, Suffix Ø: Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) bei Untersuchung des Kindes in einer Videosprechstunde


TSS-Zuschläge, Suffix A,B,C,D: Zuschläge je Fachgruppe für einen TSS-Vermittlungsfall 



Suffix-Erläuterungen
V = Kontakte im Rahmen einer Videosprechstunde
Kennzeichnung mit Ø = kein Suffix notwendig

Gesprächsleistungen

Übersicht der Gesprächsleistungen, die im Rahmen der Videosprechstunde mit Angabe des entsprechenden Suffix erfolgen dürfen:


GOP 03230, Suffix V: Problemorientiertes ärztliches Gespräch Hausärzte


GOP 04230, Suffix V: Problemorientiertes ärztliches Gespräch Kinderärzte


GOP 04231, Suffix V: Gespräch, Beratung und/oder Erörterung für Schwerpunktpädiater der Abschnitte 4.4 und 4.5


GOP 04355, Suffix V: Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung


GOP 04430, Suffix V: Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung)
Suffix J: Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) neben Leistungsabrechnung aus Abschnitt 4.4, 4.5, 13.3 gem. EBM durch Vertragsärzte, die Tätigkeit unter mehreren Schwerpunkten ausüben


GOP 8619, Suffix V: Beratung Kryo-RL


GOP 8621, Suffix V: Reproduktionsmedizinische Beratung gemäß Kryo-RL


GOP 8622, Suffix V: Reproduktionsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL


GOP 8623, Suffix V: Andrologische Beratung gemäß Kryo-RL


GOP 14220, Suffix V: Kinder- und jugendpsychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)


GOP 14221, Suffix V: Kinder- und jugendpsychiatrische Gruppenbehandlung


GOP 14222, Suffix  V:  Anleitung Bezugs- oder Kontaktperson


GOP 16220, Suffix V: Neurologisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)


GOP 21216, Suffix V: Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen


GOP 21220, Suffix V: Psychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)


GOP 21221, Suffix V: Psychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung)


GOP 22220, Suffix V: Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)


GOP 22220, Suffix W: Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)


GOP 22221, Suffix V: Psychosomatisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung)


GOP 22222, Suffix V: Psychotherapeutisch medizinische Behandlung (Gruppenbehandlung)


GOP 23220, Suffix V: Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)


GOP 23220, Suffix W: Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)


GOP 30708, Suffix V: Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Schmerztherapie



Suffix-Erläuterungen
J = Gespräch per Video durch Vertragsärzte, die eine Tätigkeit unter mehreren SP ausüben
V = Kontakte im Rahmen einer Videosprechstunde
W = Gesprächsleistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden und im Zusammenhang mit den Leistungen aus dem Anschnitt 37.5 EBM
Kennzeichnung mit Ø = kein Suffix notwendig

Videofallkonferenzen

Einige Fallkonferenzen und Fallbesprechungen sind auch als Videofallkonferenz durchführbar. Nur der Arzt/Psychotherapeut, der die Videofallkonferenz initiiert, darf zusätzlich den Technikzuschlag (GOP 01450) abrechnen.


GOP 01442, Suffix Ø: Videofallkonferenz mit Pflegekräften (Anlage 31b BMV-Ä)
max. dreimal im Krankheitsfall


GOP 01682, Suffix V: Fallbesprechung Kinder- und Jugendschutz


GOP 30210, Suffix Ø: Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom


GOP 30706, Suffix Ø: Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz


GOP 30948, Suffix Ø: Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz


GOP 37120, Suffix Ø: Fallkonferenz Pflegeheim (Anlage 27 BMV-Ä)


GOP 37320, Suffix Ø: Fallkonferenz Palliativversorgung (Anlage 30 BMV-Ä)


GOP 37400, Suffix Ø: Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Videosprechstunde in der Psychotherapie

Einzelpsychotherapie/Gruppenpsychotherapie

Diverse Leistungen der Einzel- und Gruppentherapien können im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht und abgerechnet werden. Die Tischvorlage zur Videosprechstunde der KV Bremen gibt eine Übersicht über die einzelnen Gebührenordnungspositionen .

Weitere Leistungen (Kapitel 35)

Diverse Leistungen aus dem Kapitel 35 EBM können im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht und abgerechnet werden. Die Tischvorlage zur Videosprechstunde der KV Bremen gibt eine Übersicht über die einzelnen Gebührenordnungspositionen.

Neuropsychologische Therapie (Abschnitt 30.11)

GOP 30932, Suffix V: Neuropsychologische Therapie (Einzelbehandlung)


GOP 30933, Suffix V: Neurologische Therapie (Gruppenbehandlung)


V = Therapeutisches Gespräch per Video, Therapie per Video, Testverfahren per Video