Akuttermine über Praxishomepage anbieten

Praxen können über die eigene Homepage ihren Patienten die Buchung von Akutterminen ermöglichen – ohne Umweg über die Terminservicestelle. Dabei wird ein Fall mit extrabudgetärer Vergütung und einem Zuschlag von 200 Prozent ausgelöst.

 

Hintergrund

Ermöglicht wird das neue Feature „Akuttermin?“ durch eine gesetzliche Regelung, wonach gesetzlich Krankenversicherte in dringenden Fällen schneller einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt erhalten sollen. Bisher konnte die Notwendigkeit eines Akuttermins bei einem Patienten nur über die Terminservicestelle der KV festgestellt werden. Mittlerweile können sich Patienten auch über das Patienten-Navi der 116117 digital medizinisch selbst einschätzen und die entsprechenden Termine telefonisch über die 116117 buchen. Nun geht es auch über die Homepages der Praxen.
 

Voraussetzungen

Um festzustellen, ob ein Patient berechtigt ist, einen Akuttermin in Anspruch zu nehmen, mussten die Patienten dies telefonisch über die 116117 feststellen lassen. Mittlerweile können die Patienten diese medizinische Ersteinschätzung digital selbst vornehmen (Patienten-Navi). Über die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) geben die Patienten online ihre gesundheitlichen Beschwerden ein. Am Ende der Abfrage erhalten sie eine Einschätzung zum Behandlungsbedarf, dies kann zum Beispiel „Akut" sein. Wenn das der Fall ist, hat der Patient Anspruch auf eine Behandlung innerhalb von 24 Stunden. Neu ist, dass der Patient über das Feature „Akuttermin?“ jetzt direkt über die Homepage der Praxis gehen kann. Voraussetzung, dass Termine der Praxis gebucht werden können, ist selbstverständlich, dass die Praxis Akuttermine in den 116117 Terminservice eingestellt hat.
 

Umsetzung

Um Patienten die Möglichkeit bieten zu können, zur medizinischen Ersteinschätzung und ggf. Buchung von Akutterminen direkt über Ihre Praxishomepage zu gelangen, ist es notwendig, dass Sie einen für Ihre Praxis generierten HTML-Code auf Ihrer Praxishomepage einbetten. Der HTML-Code leitet den Patienten nicht nur zum Patienten-Navi der 116117, er ermöglicht auch über Ihre anonymisierte BSNR eine Wiedererkennung Ihrer Praxis im 116117 Terminservice, damit auch die von Ihnen eingestellten Termine dem Patienten angezeigt werden können, wenn es sich um einen Akutfall handelt. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie ausreichend Termine in den 116117 Terminservice eingestellt haben.
 

Abrechnung

Für die Abrechnung des Akutfalls wird die gleiche GOP angesetzt, die auch für den „normalen“ TSS-Terminfall gilt. Die GOP wird in diesem Fall mit dem Buchstaben A gekennzeichnet.

Weitere Informationen zu den GOP auf der Themenseite TSVG-Konstellationen und Abrechnung

Zusätzlich wird der Abrechnungsschein in der Praxisverwaltungssoftware unter „Vermittlungsart“ als „TSS-Akutfall" gekennzeichnet.

Wie auch bei den anderen TSS-Fällen ersetzt das Praxisverwaltungssystem die angegebene GOP automatisch durch die altersklassenspezifische GOP. Die Kennzeichnung mit dem Buschstaben „A“ ist Voraussetzung für den Zuschlag von 200 Prozent. Wichtig ist, dass auch der Vermittlungscode, mit dem der Termin gebucht wurde, im dafür vorgesehenen Feld angegeben wird.

 

Akuttermin – Das Wichtigste in aller Kürze

Voraussetzungen

  • Praxis verfügt über Praxishomepage
  • Praxis stellt Akuttermine im 116117 Terminserivce ein

Anleitungen

Umsetzung

HTML-Code wird in Praxishomepage eingebettet

Technische Anleitung

Patienten werden informiert, z.B. über Aushang

Vorlage für Aushang

Abrechnung

  • Akuttermine werden mit dem Zuschlag „A“ abgerechnet (Kennzeichnung als TSS-Akutfall, Angabe des Vermittlungscodes)
  • 200 % Zuschlag auf die GP, VP, KP
  • Extrabudgetäre Vergütung

Themenseite TSVG-Konstellationen und Abrechnung

Fachgruppen

Für das Feature „Akuttermin?“ freigeschaltete Fachrichtungen:

  • Hausarzt
  • Anästhesiologie
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Gynäkologie
  • HNO
  • Dermatologie
  • Innere Medizin
  • Kinderheilkunde
  • Orthopäden
  • Urologen

Wichtiger Hinweis

Die Akutfallbehandlung über die Homepagebuchung darf nicht der einzige Weg sein, um in einer Arztpraxis bei akuter Behandlungsbedürftigkeit einen Termin erhalten zu können. Beispielsweise sind Patienten, die ohne Termin in eine Praxis kommen, im Akutfall direkt zu behandeln, ohne dass sie vorher einen Akuttermin gebucht haben müssen. Des Weiteren darf der Arzt den Patienten bei der Ersteinschätzung nicht Anleiten bzw. die Antworten vorgeben. Der Patient muss sich "selbsteinschätzen". Nach der Ersteinschätzung werden dem Patienten alle Akuttermine angezeigt werden. Dies inkludiert auch die Termine von anderen Praxen. Allerdings werden die Termine der eigenen Praxis priorisiert angezeigt.

Anleitungen und weiterführende Informationen

Alle erforderlichen Informationen und hilfreiche Anleitungen sind im Downloadbereich abgelegt.

Außerdem sind alle wichtigen Informationen in der Dezember 2024-Ausgabe des Landesrundschreibens zusammengetragen.

 

Modellprojekt Koop-Praxen wird angepasst

Im Zuge der Einführung des Tools „Akuttermin?” ändert sich zum 1. Januar 2025 auch das Modellprojekt „Koop- Praxen“ in zwei wesentlichen Punkten. 

Zur Erinnerung: Die Koop-Praxen wurden ursprünglich im Januar 2020 aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eingeführt, um Patienten, die nach strukturierter medizinischer Ersteinschätzung mit akuten Beschwerden die 116117 anrufen, aufnehmen zu können. Bundesweit wird für die Ersteinschätzung bei der 116117 das Medizinprodukt der Klasse 2 SmED (strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) eingesetzt.

Folgende Änderungen ergeben sich zum 1 Januar 2025:

 

Abrechnung:

Die teilnehmenden Koop-Praxen rechnen die von der 116117 vermittelnden Patienten als TSS-Akutfall ab. Dazu kennzeichnen Sie in Ihrem PVS-System im KVDTFeld 4103 (Vermittlungs-/Kontaktart) als 2 = TSS-Akutfall. Daneben rechnen die Praxen die fachgruppenspezifische TSS-Zusatzpauschale mit der Kennzeichnung A ab.

Themenseite TSVG-Konstellationen und Abrechnung

Somit erhalten die Praxen einen Zuschlag von 200 Prozent auf die VP/GP/KP. Wichtig ist,dass auch der Vermittlungscode, mit dem der Termin gebucht wurde, im dafür vorgesehenen Feld angegeben wird.

 

Terminbereitstellung und -vermittlung:

Zum Jahresbeginn 2025 werden die Verfügbarkeiten der Praxen im 116117 Terminservice hinterlegt, sodass die Patientenzuweisung der Akutfälle auch ausschließlich darüber erfolgt. Dies hat den Vorteil, dass die Patientendaten direkt der Praxis übermittelt werden und verfügbar sind. Zudem sind selbstverständlich auch die Abrechnungsinformationen einsehbar. Die teilnehmenden Praxen am Modellprojekt „Koop-Praxen“ wurden bereits schriftlich über die anstehenden Änderungen informiert.

Stefanie Hornemann

Komm. Abteilungsleitung Bereitschaftsdienst & Praxisberatung, Projektleitung IP-Wunde