Weiterbildung

Eine Weiterbildung im ambulanten, vertragsärztlichen Bereich bietet den idealen Einstieg in die Praxiswelt.

Durch die direkte 1:1-Betreuung und den intensiveren Patientenkontakt entsteht ein wertvoller Praxisbezug, der die fachliche Kompetenz stärkt. Gleichzeitig sorgen planbare Arbeitszeiten für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen unterstützt gemeinsam mit den Krankenkassen die Weiterbildung finanziell. Derzeit werden Weiterbildungsstellen mit bis zu 6.050 Euro im Monat gefördert.

Die Grundlage für diese Förderung ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung  gemäß § 75a SGB V zwischen KBV, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

 

Förderung fachärztliche Weiterbildung

Die Höhe des Förderbetrags beträgt 5.800 Euro pro Monat je Vollzeitstelle. Der Betrag wird an den weiterbildenden Arzt ausbezahlt, der diese Förderung in voller Höhe als Anteil der Vergütung an den Arzt in Weiterbildung weiterleitet.

Aus der bundeseinheitlichen Fördervereinbarung stehen der KV Bremen für die Förderperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2026 insgesamt 16,33 Förderstellen für Weiterbildungen in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zu.

2,0 dieser Förderstellen sind ausschließlich der Weiterbildung zum FA für Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten. Eine Vergabe dieser Förderstellen erfolgt in Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge.

Für die übrigen 14,33 Förderstellen sind durch die KV Bremen gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen folgende förderfähige Facharztgruppen für Bremen und Bremerhaven festgelegt worden:

  • Haut- und Geschlechtskrankheiten 
  • Kinder- und Jugendmedizin 
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie

Sollten bis zum 01.10.2025 insgesamt 10 oder weniger Förderstellen vergeben sein, können weitere Facharztgruppen in die Förderung aufgenommen werden. In diesem Fall wird die KVHB Sie rechtzeitig informieren.

Anträge auf Gewährung einer finanziellen Förderung der fachärztlichen Weiterbildung sind schriftlich bei der KVHB, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier

Fristen: Anträge können frühestens 6 Monate vor Tätigkeitsaufnahme gestellt werden. Nur solche Anträge, die bis zum 15. eines Monats vollständig vorliegen (inklusive der von der Ärztekammer auszufüllenden Anlage 1), können bei einer Auswahlentscheidung berücksichtigt werden. Werden mehr Anträge gestellt als Förderstellen zu vergeben sind, entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zu beachten sind außerdem folgende Voraussetzungen:

  • Gefördert werden nur überwiegend konservativ tätige Praxen.
  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
  • Die Förderung kann für bis zu 36 zusammenhängende Monate gewährt werden; für längere Zeiträume ist ein neuer Antrag nötig.
  • Die Entscheidung über Fördermittel trifft der Vorstand der KVHB je nach verfügbaren Mitteln, ohne Rechtsanspruch auf Förderung.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zum Thema Weiterbildung sehr gerne zur Verfügung: weiterbildung@kvhb.de 

Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung

Die KV Bremen unterstützt gemeinsam mit den Krankenkassen angehende Hausärzte im ambulanten Abschnitt ihrer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.

Für diese Weiterbildung stehen unbegrenzt Förderstellen zur Verfügung. Die Höhe des Förderbetrags beträgt 5.800 Euro pro Monat je Vollzeitstelle. Der Betrag wird an den weiterbildenden Arzt ausbezahlt, der diese Förderung in voller Höhe als Anteil der Vergütung an den Arzt in Weiterbildung weiterleitet.

Die Förderung erhöht sich, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen eine (drohende) Unterversorgung festgestellt,:

  • Bei drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat je Vollzeitstelle
  • Bei  festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat je Vollzeitstelle

Aktuell hat der Landesausschuss für Allgemeinmediziner in Bremerhaven eine drohende Unterversorgung festgestellt. Demnach beläuft sich die Fördersumme auf 6.050 Euro pro Monat.

Anträge auf Gewährung der finanziellen Förderung sind schriftlich bei der KV Bremen einzureichen. Die Antragsformulare zur Genehmigung der Beschäftigung und Gewährung der Förderung finden Sie hier.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zum Thema Weiterbildung sehr gerne zur Verfügung: weiterbildung@kvhb.de 

Nach der Weiterbildung

Nach der regulären Weiterbildungszeit besteht die Möglichkeit, den Arzt in Weiterbildung weiterhin zu beschäftigen.

Sind die anerkennungsfähigen Weiterbildungszeiten absolviert, kann der Arzt in Weiterbildung in der weiterbildenden Praxis bis zum Termin der Facharztprüfung tätig bleiben.

Auch darüber hinaus ist eine Weiterbeschäftigung möglich. Möchte der vormaligen Arzt in Weiterbildung künftig im vertragsärztlichen Bereich tätig werden und wartet nach der erfolgreichen Facharztprüfung nur noch darauf, dass der Zulassungsausschuss über einen entsprechenden Antrag entscheidet, ist auch in diesem Fall die (Weiter-)Beschäftigung des vormaligen Arztes in Weiterbildung möglich.

Für eine Weiterbeschäftigung ist in jedem Fall ein formloser Antrag erforderlich.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zum Thema Weiterbildung sehr gerne zur Verfügung: weiterbildung@kvhb.de