Weiterbildung
Eine Weiterbildung im ambulanten, vertragsärztlichen Bereich bietet den idealen Einstieg in die Praxiswelt.
Durch die direkte 1:1-Betreuung und den intensiveren Patientenkontakt entsteht ein wertvoller Praxisbezug, der die fachliche Kompetenz stärkt. Gleichzeitig sorgen planbare Arbeitszeiten für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen unterstützt gemeinsam mit den Krankenkassen die Weiterbildung finanziell. Derzeit werden Weiterbildungsstellen mit bis zu 6.050 Euro im Monat gefördert.
Die Grundlage für diese Förderung ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen KBV, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Förderung fachärztliche Weiterbildung
Die Höhe des Förderbetrags beträgt 5.800 Euro pro Monat je Vollzeitstelle. Der Betrag wird an den weiterbildenden Arzt ausbezahlt, der diese Förderung in voller Höhe als Anteil der Vergütung an den Arzt in Weiterbildung weiterleitet.
Aus der bundeseinheitlichen Fördervereinbarung stehen der KV Bremen für die Förderperiode vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 insgesamt 16,23 Förderstellen für Weiterbildungen in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung zu.
2,0 dieser Förderstellen sind ausschließlich der Weiterbildung zum FA für Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten. Eine Vergabe dieser Förderstellen erfolgt in Reihenfolge der vollständigen Antragseingänge.
Für die übrigen 14,23 Förderstellen sind durch die KV Bremen gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen vorrangig sowie nachrangig förderfähige Facharztgruppen festgelegt worden:
Anträge auf Gewährung der finanziellen Förderung sind schriftlich bei der KV Bremen einzureichen. Die Antragsformulare zur Genehmigung der Beschäftigung und Gewährung der Förderung finden Sie hier.
Fristen: Anträge können frühestens sechs Monate vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden. Damit sie bei der Auswahl berücksichtigt werden können, müssen vollständige Unterlagen, einschließlich der Anlage 1 der Ärztekammer, bis zum 15. eines Monats vorliegen. Bei der Entscheidung wird die oben angegebene Rangfolge berücksichtigt. Wenn mehr Anträge eingehen als Förderstellen verfügbar sind, trifft der Vorstand die Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen.
Stellenbegrenzung: Sobald 12,0 der insgesamt 14,23 verfügbaren Förderstellen vergeben sind, tritt eine Stellenbegrenzung in Kraft. Anträge von Facharztgruppen, die nachrangig gefördert werden und für die bereits 2,0 oder mehr Stellen bewilligt wurden, werden bei der Vergabe der restlichen Stellen nicht mehr berücksichtigt.
Zu beachten sind außerdem folgende weitere Voraussetzungen:
- Es werden nur überwiegend konservativ arbeitende Praxen gefördert.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Die Förderung kann für bis zu 36 zusammenhängende Monate gewährt werden; für längere Zeiträume ist ein neuer Antrag nötig.
- Die Entscheidung über Fördermittel trifft der Vorstand der KVHB je nach verfügbaren Mitteln, ohne Rechtsanspruch auf Förderung.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zum Thema Weiterbildung sehr gerne zur Verfügung: weiterbildung@kvhb.de
Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung
Die KV Bremen unterstützt gemeinsam mit den Krankenkassen angehende Hausärzte im ambulanten Abschnitt ihrer Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.
Für diese Weiterbildung stehen unbegrenzt Förderstellen zur Verfügung. Die Höhe des Förderbetrags beträgt 5.800 Euro pro Monat je Vollzeitstelle. Der Betrag wird an den weiterbildenden Arzt ausbezahlt, der diese Förderung in voller Höhe als Anteil der Vergütung an den Arzt in Weiterbildung weiterleitet.
Die Förderung erhöht sich, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Land Bremen eine (drohende) Unterversorgung festgestellt,:
- Bei drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat je Vollzeitstelle
- Bei festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat je Vollzeitstelle
Aktuell hat der Landesausschuss für Allgemeinmediziner in Bremerhaven eine drohende Unterversorgung festgestellt. Demnach beläuft sich die Fördersumme auf 6.050 Euro pro Monat.
Anträge auf Gewährung der finanziellen Förderung sind schriftlich bei der KV Bremen einzureichen. Die Antragsformulare zur Genehmigung der Beschäftigung und Gewährung der Förderung finden Sie hier.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zum Thema Weiterbildung sehr gerne zur Verfügung: weiterbildung@kvhb.de
Nach der Weiterbildung
Nach der regulären Weiterbildungszeit besteht die Möglichkeit, den Arzt in Weiterbildung weiterhin zu beschäftigen.
Sind die anerkennungsfähigen Weiterbildungszeiten absolviert, kann der Arzt in Weiterbildung in der weiterbildenden Praxis bis zum Termin der Facharztprüfung tätig bleiben.
Auch darüber hinaus ist eine Weiterbeschäftigung möglich. Möchte der vormaligen Arzt in Weiterbildung künftig im vertragsärztlichen Bereich tätig werden und wartet nach der erfolgreichen Facharztprüfung nur noch darauf, dass der Zulassungsausschuss über einen entsprechenden Antrag entscheidet, ist auch in diesem Fall die (Weiter-)Beschäftigung des vormaligen Arztes in Weiterbildung möglich.
Für eine Weiterbeschäftigung ist in jedem Fall ein formloser Antrag erforderlich.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner zum Thema Weiterbildung sehr gerne zur Verfügung: weiterbildung@kvhb.de