Perspektiven
Willkommen auf der Seite der KV Bremen zum Thema Niederlassung!
Bremen, die lebendige Hansestadt an der Weser, bietet nicht nur eine hohe Lebensqualität, sondern auch zahlreiche Optionen für Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich niederlassen oder anstellen lassen möchten.
Ob Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Anstellung oder Jobsharing – hier finden Sie eine Übersicht, die Ihnen hilft, die passende Form der vertragsärztlichen Tätigkeit für Ihre individuelle Lebensphase zu finden.
Status
Zulassung / Teilzulassung
Die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut ermöglicht es Ihnen, selbstständig eine Praxis zu führen und Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Sie genießen ein hohes Maß an Selbstständigkeit und können Ihre Praxis nach eigenen Vorstellungen gestalten.
Eine weitere Möglichkeit, in geringerem Umfang ambulant tätig zu sein, ist die Teilzulassung. Hierbei arbeiten Sie selbstständig mit einem halben oder dreiviertel Versorgungsauftrag und somit auch nur mit anteiligem Sprechstundenumfang in der eigenen Praxis.
Wenn Sie eine Teil-Zulassung haben, können Sie - je nach Stundenumfang - beispielsweise parallel in einer Klinik angestellt sein.
Die (Teil-) Zulassung im Überblick:
- In Vollzeit und auch in Teilzeit möglich
- In Einzelpraxis oder auch in Kooperationen möglich.
- Sie genießen alle unternehmerischen Freiheiten.
- Sie legen den medizinischen Schwerpunkt genauso fest wie Sprech- und Urlaubszeiten.
- Sie sind selbst für Investitionen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis verantwortlich.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
Anstellung
Sie sind mit ganzem Herzen Arzt bzw. Psychotherapeut, sehen sich aber (noch) nicht als Unternehmer?
Kein Problem, der Weg in die ambulante Versorgung steht Ihnen trotzdem offen. Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten lassen sich in einer Vertragsarztpraxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen.
So arbeiten sie im Team und tragen kein wirtschaftliches Risiko. Zudem gelten alle Vorteile einer Festanstellung - von der regelmäßigen Gehaltszahlung bis zum Urlaubsanspruch.
Der Anstellende muss (außer beim Jobsharing) nicht aus der gleichen Fachrichtung kommen. Gerade in einem MVZ arbeiten häufig Kollegen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen.
Welches Anstellungsmodell für Sie in Frage kommt, hängt vom gewünschten Niederlassungsort und der Bedarfsplanung ab.
In gesperrten Gebieten, in denen bereits genügend Ärzte bzw. Psychotherapeuten tätig sind, ist eine Neuanstellung nur möglich, wenn ein bisher niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut seine Zulassung zugunsten einer Anstellung aufgibt. Alternativ ist in diesen gesperrten Gebieten auch eine Anstellung im Rahmen eines Jobsharings möglich. In offenen Planungsbereichen, in denen noch Bedarf besteht, kann eine Anstellung dagegen freier erfolgen.
Die Anstellung im Überblick:
- Sie genießen alle Vorteile einer Festanstellung, von Festgehalt bis Urlaubsanspruch.
- Sie haben kein wirtschaftliches Risiko.
- Sie arbeiten im Team mit Kollegen der gleichen oder anderen Fachrichtungen.
- Es sind Arbeitszeitmodelle in Teilzeit möglich.
- Der Anstellende muss nicht (wie beim Jobsharing) dieselbe Fachrichtung haben wie der Angestellte.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
Jobsharing
Ein Planungsbereich ist gesperrt, weil er als überversorgt gilt?
Hier bietet Jobsharing einen Einstieg in die vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Versorgung. Dabei teilen Sie sich mit einem Kollegen der gleichen Fachrichtung den bisherigen Leistungsumfang einer Praxis.
Dies kann der Entlastung des niedergelassenen Arztes bzw. Psychotherapeuten dienen, ist aber auch eine gute Möglichkeit, eine spätere Praxisübernahme vorzubereiten. Ob Sie dabei angestellt oder selbstständig arbeiten, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Jobsharing-Kooperationspartner.
Das Jobsharing im Überblick:
- Sie erhalten die Möglichkeit, trotz eines gesperrten Planungsbereiches vertragsärztlich tätig zu werden.
- Jobsharing ist eine gute Möglichkeit für eine spätere Praxisübernahme.
- Als Jobsharer kann man angestellt oder selbstständig tätig sein.
- Als Jobsharing-Angestellter genießen Sie alle Vorteile einer Festanstellung, von Festgehalt bis Urlaubsanspruch, und tragen kein wirtschaftliches Risiko.
- Sie arbeiten im Team mit Kollegen der gleichen oder einer anderen Fachrichtung.
- Es sind Arbeitszeitmodelle in Teilzeit möglich.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
Ermächtigung
Mit einer Ermächtigung können Sie in einem Krankenhaus oder in einer anderen Institution tätig sein und dennoch ambulante Leistungen für gesetzlich Versicherte erbringen. Dies erweitert Ihr Tätigkeitsfeld und ermöglicht eine umfassendere Patientenversorgung.
Eine Ermächtigung kommt in Betracht, wenn spezielle fachliche Kompetenzen oder besondere Versorgungsbedarfe bestehen, die durch niedergelassene Ärzte bzw. Psychotherapeuten nicht ausreichend abgedeckt werden können. So wird sichergestellt, dass Patienten auch in spezialisierten Bereichen optimal versorgt werden.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
Kooperationsformen
Einzelpraxis
In der Einzelpraxis führen Sie Ihre Praxis eigenverantwortlich und haben volle Entscheidungsfreiheit. Diese Praxisform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Praxis individuell zu gestalten und direkt auf die Bedürfnisse Ihrer Patienten einzugehen.
Wer eine eigene Praxis eröffnet oder eine Einzelpraxis übernimmt, genießt alle unternehmerischen Freiheiten: Von der Wahl des medizinischen Schwerpunkts über die Personalauswahl bis hin zur Gestaltung der Praxisräume. Auch Sprech- und Urlaubszeiten können Sie selbst festlegen.
Für Investitionen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis sind Sie hingegen selbst verantwortlich
Als Einzelpraxis müssen Sie nicht auf den kollegialen Austausch verzichten. Sie können sich mit anderen Praxen vernetzen, z. B., indem Sie sich in einem Qualitätszirkel engagieren.
Gut zu wissen: Auch als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelpraxis können Sie sich mit einer Kollegin oder einem Kollegen z. B. zu einer Praxisgemeinschaft zusammenschließen.
Die Einzelpraxis im Überblick:
- Sie genießen alle unternehmerischen Freiheiten.
- Sie legen den medizinischen Schwerpunkt genauso fest wie Sprech- und Urlaubszeiten.
- Sie sind selbst für Investitionen und den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis verantwortlich.
- Auch in der Einzelpraxis ist ein Austausch möglich: Sie können sich mit anderen Praxen vernetzen, z. B. indem Sie sich in einem Qualitätszirkel engagieren.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
Praxisgemeinschaft
In einer Praxisgemeinschaft teilen sich mehrere Ärzte bzw. Psychotherapeuten die Praxisräume und -ausstattung, arbeiten jedoch wirtschaftlich unabhängig voneinander.
Dies ermöglicht Kosteneinsparungen und eine bessere Nutzung der Ressourcen, während jeder Arzt seine eigene Patientenkartei führt.
Die Praxisgemeinschaft im Überblick:
- Sie teilen sich Ressourcen, wie Geräte, Raum- oder Personalkosten, wie zwei Einzelpraxen unter einem Dach, denn jeder der beteiligten Ärzte bzw. Psychotherapeuten bleibt rechtlich eine eigene Praxis.
- Jeder der beteiligten Ärzte bzw. Psychotherapeuten behält seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen mit der KV ab.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
Gemeinschaftspraxis / Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
Wesentlich enger ist die Zusammenarbeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis). Hier teilen sich mindestens zwei Ärzte bzw. Psychotherapeuten gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtung den Patientenstamm und wirtschaften auch gemeinsam.
Sie teilen sich Ressourcen, was Investitions- und Betriebskosten senkt. Dennoch lässt der rechtlich verbindliche Zusammenschluss die Freiheit, eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig zu arbeiten.
Gleichzeitig fördert diese Form der Kooperation den fachlichen Austausch und ermöglicht eine umfassendere Betreuung der Patienten.
Bei mehr als zwei Ärzten bzw. Psychotherapeuten an einem Standort profitieren Sie zudem von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.
Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) im Überblick:
- Sie teilen sich Ressourcen, was Investitions- und Betriebskosten senkt.
- Sie stehen im steten kollegialen Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
- Sie vergrößern als Team Ihr Leistungsspektrum und sind in der Regel zeitlich flexibler, da die Patienten bei Abwesenheit eines Partners trotzdem versorgt werden.
- Eine BAG kann örtlich oder sogar überörtlich gegründet werden.
- Wenn mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig sind, profitieren Sie von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten
MVZ
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Diese Form bietet eine interdisziplinäre Versorgung und erleichtert die Zusammenarbeit der Fachärzte. Sie stehen in ständigem kollegialem Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
In einem MVZ können Sie sowohl selbstständig als auch angestellt tätig sein.
Zur Gründung sind mindestens zwei halbe Versorgungsaufträge erforderlich. Darüber hinaus kann ein MVZ in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden, z.B. als Personengesellschaft (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) oder als Kapitalgesellschaft (GmbH).
Sind mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig, erhält das MVZ Zuschläge auf das Regelleistungsvolumen.
Das MVZ im Überblick:
- Sie können selbstständig oder angestellt tätig sein.
- Sie können Ressourcen gemeinsam nutzen, was Investitions- und Betriebskosten senkt.
- Wenn mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig sind, profitiert das MVZ von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.
- Sie stehen im steten kollegialen Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
- Unterschiedliche Rechtsformen sind möglich, z. B. Personengesellschaften (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) oder Kapitalgesellschaften (GmbH).
Die Formulare, die Sie für einen Antrag an den Zulassungsausschuss benötigen, finden Sie hier:
Formulare für Ärzte
Formulare für Psychotherapeuten