Heilmittel
Heilmittel sind Leistungen aus den Bereichen Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie sowie Ergotherapie. Sie werden vom Arzt verordnet und dürfen nur von zugelassenen Heilmittelerbringern erbracht werden. Sie unterliegen der Budgetierung.
Heilmittelvereinbarung und Richtgrößen
Die KV Bremen schließt jährlich mit den Verbänden der Krankenkassen eine so genannte Heilmittelvereinbarung. Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Versorgung sicherzustellen. Dazu werdern jahresbezogen ein Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Heilmittel sowie auf die Einhaltung dieses Volumens ausgerichtete Maßnahmen vereinbart.
Darüber hinaus wird eine Richtgrößenvereinbarung abgeschlossen. Richtgrößen im Heilmittelbereich werden fachgruppenspezifisch vereinbart, um einen sachgerechten und für den Arzt planbaren Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu ermöglichen. Dies gibt den Ärzten Verordnungssicherheit.
Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung
Weitere Themen
Heilmittel-Richtlinie
Seit dem 1. Januar 2021 wird die Verordnung von Heilmitteln, wie zum Beispiel Krankengymnastik, vereinfacht. Mit einem Kombi-Vordruck – dem neuen Muster 13 – wird auch die Zahl der Formulare verringert.
Weiterführende Informationen:
Artikel "Die neue Heilmittel-Richtlinie verspricht weniger Bürokratie"
Heilmittelzuzahlung
Langfristiger Heilmittelbedarf
Heilmittelpreise
Die aktuellen Heilmittelpreise veröffentlicht der GKV-Spitzenverband.