Bereitschaftsdienste FAQ

Hier finden Sie Informationen zu den Anpassungen zum 1. April im Bereitschaftsdienst der KV Bremen. Diese Seite wird kontinuierlich erweitert.

Rahmenbedingungen

Warum wurden überhaupt die Regelungen zum Bereitschaftsdienst konkretisiert?

Auslöser war das berühmte „Poolarzt-Urteil“ aus Baden-Württemberg vom Oktober 2023. Spätestens als die Urteilsbegründung im Februar 2024 vorlag, war klar: Es gibt Handlungsbedarf. Dabei waren sämtliche Facetten des Urteils und der Auswirkungen zu beleuchten: Vertragsarztrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, arbeitsrechtlich, straf- und haftungsrechtlich sowie wirtschaftlich und organisatorisch. 

Im Ergebnis kamen alle Experten zum Schluss, dass im Hinblick auf die Klarstellungen im Urteil eine Konkretisierung der bestehenden Regelungen im Bereitschaftsdienst der KV Bremen unausweichlich sind, damit alle dort tätigen Ärzte (Poolärzte wie auch Vertragsärzte) weiterhin als selbstständig einzuordnen sind.

 

Warum wurden die Regelungen so kurzfristig zum 1. April umgesetzt? Hätte man nicht warten können?

Für alle Juristen war klar: Sobald die Urteilsbegründung vorliegt, muss sofort gehandelt werden. Dabei spielen sowohl sozialrechtliche und arbeitsrechtliche als haftungs- und strafrechtliche Erwägungen eine Rolle.

 

Beim Poolarzt-Urteil geht es um die Sozialversicherungspflicht bei Poolärzten. Warum werden Vertragsärzte in Mitleidenschaft gezogen?

Die Aussage, dass nur Poolärzte betroffen sind, stimmt nicht. Die BSG-Richter sprechen in ihrer Urteilsbegründung davon, dass eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht ausschließe. Insofern mussten allgemeinverbindliche Regelungen geschaffen werden.

 

Ich bin mit den Anpassungen im Bereitschaftsdienst nicht einverstanden. Kann ich der Notdienstordnung widersprechen?

Nein. Ein Vertragsarzt übernimmt mit seiner Zulassung die Verpflichtung, in zeitlicher Hinsicht umfassend für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung zu stehen. Diese Verpflichtung umfasst auch die Zeiten außerhalb der Sprechstunde. Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notfalldienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notfalldienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist.

Das Bundessozialgericht hat wiederholt betont, dass es sich bei der Sicherstellung eines ausreichenden Notdienstes um eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsärzte handelt, die nur erfüllt werden kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten und ohne Bevorzugung / Benachteiligung einzelner Personen / Gruppen gleichmäßig herangezogen werden. 

 

Organisatorisches

Wer ist zum Bereitschaftsdienst verpflichtet?

Grundsätzlich jeder Vertragsarzt. Denn Vertragsärzte übernehmen mit der Zulassung die Verpflichtung, in zeitlicher Hinsicht umfassend für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung zu stehen. Das inkludiert auch die sprechstundenfreie Zeit und damit den Bereitschaftsdienst. Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Bereitschaftsdienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notfalldienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist.
Angestellte Ärzte sowie Ärzte in Weiterbildung werden aktuell nicht eingesetzt.

 

Warum werden angestellte Ärzte und Ärzte in Weiterbildung aktuell nicht eingesetzt, wie es vorher der Fall war?

Das hat mit dem Statusfeststellungsverfahren zu tun, das die KV Bremen einleiten will. Sollte die Deutschen Rentenversicherung wider Erwarten feststellen, dass alle im Bereitschaftsdienst der KV Bremen tätigen Ärzte als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte einzustufen sind, bestünde die Gefahr, dass Anstellende (Vertragsärzte wie MVZ), die ihre Angestellten im Rahmen ihrer Arbeitnehmertätigkeit in die Bereitschaftsdienste eingeteilt haben, ggf. eine unerlaubte (verdeckte) Arbeitnehmerüberlassungen zu verantworten hätten.

Um diesem Risiko im Keim vorzubeugen, wird der Einsatz angestellter Ärzte und Ärzte in Weiterbildung im Rahmen ihrer Tätigkeit bei einem Vertragsarzt / MVZ vorerst ausgesetzt. Die betreffenden Ärzte können aber natürlich über einen Eintrag in das Honorararztverzeichnis im Bereitschaftsdienst tätig werden.

 

MVZ und Praxen können derzeit keine ihrer angestellten Ärzte einsetzen. Was ist zu tun?

Zugewiesene Dienste können aktuell nur im Planungstool BD-Online zum Tausch oder zur Abgabe angeboten werden. Angestellte Ärzte (aus der Praxis / aus dem MVZ) können derzeit nur als Honorarärzte im Bereitschaftsdienst tätig werden. Wichtig: Die angestellten Ärzte, die auf diese Weise als Honorararzt tätig sind, tun dies selbständig und unabhängig von ihrer Anstellung. Sie rechnen selbst und nicht über die Praxis / das MVZ ab.

Bei Komplikationen wenden Sie sich an Frau Jennifer Ziehn (0421.3404 371) oder Frau Sandra Schwenke (0421.3404 355).

 

Kann ich meinen Dienst abgeben bzw. tauschen? 

Vertragsärzte, die ihre Schichten nicht übernehmen wollen, können die Dienste über das Einsatzplanungs-Tool BD-Online tauschen oder abgeben. Für Abgabe und Tausch von Notdiensten kommen aktuell in Frage: 

  • Andere Vertragsärzte 
  • Nicht-Vertragsärzte, die im Honorararztverzeichnis der KV Bremen eingetragen sind. Hierfür muss u.a. eine „Vereinbarung zur Tätigkeit im Notdienst“ mit der KV Bremen geschlossen werden. 

Für Abgabe und Tausch von Notdiensten sind aktuell ausgeschlossen: 

  • Angestellte Ärzte
  • Ärzte in Weiterbildung

Achtung: Bei einem Vertragsarzt oder MVZ angestellte Ärzte erhöhen die Teilnahmeverpflichtung des Arbeitgebers. Sie können jedoch derzeit (bis Abschluss Statusfeststellungsverfahren) nicht von ihrem Arbeitgeber eingesetzt werden. Diese angestellten Ärzte können sich allerdings im Honorararztverzeichnis eintragen lassen. Dies gilt auch für Ärzte in Weiterbildung.
Hinweis zu Sicherstellungsassistenten: So genannte Sicherstellungs- bzw.  Entlastungsassistenten gelten als Nicht-Vertragsärzte. Allerdings können sie sich im Honorararztverzeichnis eintragen lassen.

 

Was ist das Planungs-Tool BD-Online? Und wie funktioniert es?

BD-Online steht für Bereitschaftsdienstplanung online und ist das Tool, das im Bereitschaftsdienst der KV Bremen unter anderem zur Planung und als Tauschbörse eingesetzt wird. Jeder zum Dienst eingeteilte Arzt (Vertragsärzte und im Honorararztverzeichnis eingetragene Ärzte) erhalten von der KV Bremen die Zugangsdaten samt Kurzanleitung (per Post und/oder per Mail).

Die Kurzanleitung ist auch im Downloadbereich Bereitschaftsdienste abrufbar.

 

Wie erfahre ich, an wen ich einen Dienst abgeben bzw. tauschen kann?

Im Planungs-Tool BD-Online können Sie die Ihnen zugewiesenen Schichten kennzeichnen mit „zum Tausch angeboten“ oder zur „Abgabe angeboten“. Diese Dienste erscheinen anschließend in der Tauschbörse. Darauf können Kollegen reagieren. 

Außerdem ist eine Liste mit den Kontaktdaten von Kollegen (Vertragsärzte, Honorarärzte) einsehbar. In dieser Liste sind Ärzte mit Kontaktdaten aufgeführt, die sich zur Abnahme von Diensten angemeldet haben. Sie können die Vertreter über die angegebenen Kontaktdaten erreichen.

Eine Kurzanleitung zu BD-Online ist im Downloadbereich Bereitschaftsdienste abrufbar.

 

Wo finde ich die Unterlagen zum Bereitschaftsdienst?

Die KV Bremen hat alle erforderlichen Unterlagen (Notdienstordnung, Durchführungsbestimmung samt Anlagen und die Vereinbarung zur Tätigkeit im Ärztlichen Notdienst) an einem zentralen Ort auf der Homepage zusammengetragen: Downloadbereich Bereitschaftsdienste

 

Ich will als Nicht-Vertragsarzt am Bereitschaftsdienst der KV Bremen teilnehmen. Was muss ich tun? 

Nicht-Vertragsärzte müssen einige Voraussetzungen erfüllen und sich in das Honorararztverzeichnis eintragen lassen. Nicht-Vertragsärzte schließen eine „Vereinbarung zur Tätigkeit im Notdienst“ mit der KV Bremen. Das Dokument ist im Downloadbereich Bereitschaftsdienste auf der Homepage der KV Bremen abrufbar. So genannte Sicherstellungs- bzw.  Entlastungsassistenten gelten als Nicht-Vertragsärzte.

Hinweis: Angestellte Ärzte und Ärzte in Weiterbildung können derzeit (bis Abschluss Statusfeststellungsverfahren) nicht als Vertragsärzte im Bereitschaftsdienst eingesetzt werden. Sie können sich allerdings im Honorararztverzeichnis eintragen lassen und auf diese Weise als Honorararzt tätig werden.

 

Ich bin „Neuling“ und trete demnächst einen Dienst an. Gibt es eine Einweisung? Wer kann mir helfen?

Die KV Bremen sendet allen neuen Teilnehmern im Bereitschaftsdienst ein Informationspaket mit Handlungsanleitungen zu. Außerdem gibt es am 16. und 17. April Online-Schulungen.

Natürlich beantworten auch die Mitarbeiterinnen der KV Bremen Ihre Fragen (0421.3404-371 und 0421.3404-355).

 

Ist für die Tätigkeiten im Bereitschaftsdienst ein mobiles Kartenlesegerät erforderlich?

Für den Behandlungsdienst in der Zentrale und für den Fahrdienst empfehlen wir ein mobiles Kartenlesegerät zu verwenden. Sollte Ihnen kein mobiles Kartenlesegerät zur Verfügung stehen, müssen Sie die Patientendaten händisch in die Abrechnungssoftware übertragen.
 

Vergütung

Wie funktioniert das Vergütungssystem für die Bereitschaftsdienste?

Die ärztliche Tätigkeit wird in allen Bereitschaftsdienstzentralen nach einheitlichen Fallpauschalen (siehe unten) vergütet; die Grundpauschalen entfallen. Auf den Umsatz wird aktuell ein einheitlicher Verwaltungskostenersatz in Höhe von 2,23 Prozent erhoben.

Die KV Bremen stellt anschließend Aufwendungsersatz in Rechnung. Folgende Pauschalen kommen zum Ansatz.

 

*Anlage 3 der Durchführungsbestimmungen
  Behandlungsdienst Telefondienst Fahrdienst Kombidienst
Personal Anlage 3* / / Anlage 3*
Räumlichkeiten 4,00 € / Std. / / 4,00 € / Std.
Technische Ausstattung 1,50 € / Std. 2,50 € / Std. 0,50 € / Std. 2,50 € / Std.
Fuhrpark / / 5,00 € / Std 5,00 € / Std.
Med. Geräte 0,50 € / Fall / / 0,50 € / Fall
Praxisbedarf 0,50 € / Fall / / 0,50 € / Fall

Wie rechne ich meine Tätigkeit im Bereitschaftsdienst mit der KV Bremen ab?

Vertragsärzte rechnen ihre Leistungen im Bereitschaftsdienst über ihre Quartalsabrechnung ab. Es gelten folgende GOP:
 

99751 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Nord – Fahrdienst tagsüber 150,00 €
99752 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Nord - Innendienst 54,50 €
99753 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Nord – Fahrdienst nachts (24 – 8 Uhr) 185,00 €
99760 Kinderärztl. Notfalldienst Bremen und Bremen-Nord 54,50 €
99762 Kinderärztl. Notfalldienst Brhv. 54,50 €
99763 Ärztl. Bereitschaftsdienst Brhv. – Fahrdienst tagsüber 150,00 €
99764 Ärztl. Bereitschaftsdienst Brhv. - Innendienst 54,50 €
99765 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Mitte – Telefondienst tagsüber 29,60 €
99766 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Mitte – Fahrdienst tagsüber 150,00 €
99767 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Mitte - Behandlungsdienst 54,50 €
99768 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Mitte – Telefondienst nachts (24 – 8 Uhr) 39,60 €
99769 Ärztl. Bereitschaftsdienst Bremen-Mitte – Fahrdienst nachts (24 – 8 Uhr) 185,00 €
99780 Alle Bereitschaftsdienste - Feiertagszuschlag Telefon tagsüber, nachts 5,40 €
99781 Alle Bereitschaftsdienste - Feiertagszuschlag Behandlungsdienst 6,00 €
99782 Alle Bereitschaftsdienste - Feiertagszuschlag Fahrdienst tagsüber, nachts 15,00 €

Hinweis: Angestellte Ärzte und Ärzte in Weiterbildung können derzeit (bis Abschluss Statusfeststellungsverfahren) nicht als Vertragsärzte im Bereitschaftsdienst eingesetzt werden. Sie können sich allerdings im Honorararztverzeichnis eintragen lassen und auf diese Weise als Honorararzt tätig werden.

 

Kann ich Leistungen, die mir die KV Bremen in Rechnung stellt (Aufwendungsersatz) „abbestellen“?

Nein.
 

 

Wie rechne ich meine Tätigkeit im Bereitschaftsdienst als Honorararzt mit der KV Bremen ab?

Honorarärzte erhalten von der KV Bremen eine Betriebsstättennummer. Mit dieser Betriebsstättennummer können sie sich eindeutig ausweisen und ihre Leistungen im Bereitschaftsdienst mit der KV Bremen abrechnen. Dies können sie mit einer eigenen Abrechnungssoftware tun. Alternativ stellt die KV Bremen Honorarärzten eine Software (esQlab.online) zur Verfügung, die allerdings nur über die Telematikinfrastruktur erreichbar ist. 

Die EDV-Beratung der KV Bremen ist unter der Rufnummer 0421.3404-555 erreichbar.

Hinweis: Angestellte Ärzte und Ärzte in Weiterbildung können derzeit (bis Abschluss Statusfeststellungsverfahren) nicht als Vertragsärzte im Bereitschaftsdienst eingesetzt werden. Sie können sich allerdings im Honorararztverzeichnis eintragen lassen und auf diese Weise als Honorararzt tätig werden.

 

Was hat es mit der Umlage auf sich?

Das ist nichts neues. Früher mussten Honorarärzte auf alle im Bereitschaftsdienst abgerechneten Leistungen eine Umlage von 10 Prozent zahlen, Vertragsärzte die „normale“ Verwaltungskostenumlage von 2,03 Prozent. Dies wurde jetzt vereinheitlicht, weil keine Unterschiede mehr gemacht werden. Die KV Bremen erhebt seit dem 1. April auf alle abgerechneten Leistungen im Bereitschaftsdienst eine Umlage in Höhe von 2,23 Prozent. 

Jennifer Ziehn

Abteilungsleitung Bereitschaftsdienst & Praxisberatung

Sandra Schwenke

Bereitschaftsdienst