Arzneimittel

Nicht alle Arzneimittel werden von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Verordnung soll zudem wirtschaftlich sein.

Informationsmaterial zu Arzneimitteln

 

Arzneimittelvereinbarung

Die KV Bremen hat mit den Verbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung mit Arznei- und Verbandmittel geschlossen. Die Arzneimittelvereinbarung umfasst das Ausgabenvolumen, Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele und konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichteten Maßnahmen.

Arzneimittelvereinbarung

 

Bremer Arzneimittelregister: Kurzanleitungen

Für die Praxisverwaltungssysteme ifap praxisCenter, medatixx und Medical Office haben wir Kurzanleitungen zum Bremer Arzneimittelregister (BAR) erstellt. 

Kurzanleitungen

 

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Hier finden Sie eine Auswahl der bisherigen Themen in der Wirkstoffprüfung zur Verordnung von Arzneimitteln. Gelistet sind die Wirkstoffe, bei denen insbesondere von wiederholten Prüfanträgen auszugehen ist. Achten Sie bitte daher weiterhin auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise.

  • Cephalosporine, Depot-Neuroleptika, Gliptine, Interferon beta-1a, NOAK, PCSK 9-Hemmer, Pregabalin, Rotigotin, stark wirkende Opioidanalgetika

Michael Schnaars

Referent Vertragswesen