Terminservicestelle
Die Terminservicestelle (TSS) der KV Bremen kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und unterstützt Patienten bei der Suche nach einem Termin bei einem Vertragsarzt oder Psychotherapeuten. Die TSS ist für Patienten über die Rufnummer 116117 bzw. online erreichbar.
Nach Kontaktaufnahme durch den Patienten hat die TSS eine Woche Zeit für die Terminvereinbarung bei einem Mitglied der KV Bremen. Der gebuchte Termin darf im Falle der psychotherapeutischen Akutbehandlung maximal zwei Wochen und bei allen anderen Terminen maximal vier Wochen in der Zukunft liegen. In einigen Konstellationen muss der Patient eine ärztliche bzw. psychotherapeutische Überweisung mit entsprechendem Code für die TSS haben.
Vermittlung zu ...
Hausärzten / Kinder- und Jugendärzten (inklusive U-Untersuchungen)
Überweisung/Code: nein
Wartezeit: 4 Wochen
Fachärzten
Überweisung/Code: ja (Ausnahme: Augenärzte und Gynäkologen)
Wartezeit: 4 Wochen
Psychotherapeuten
Überweisung/Code: nein - für Psychotherapeutische Sprechstunde
Wartezeit: 4 Wochen
Überweisung/Code: ja - für Akutbehandlung (PTV 11)
Wartezeit: 2 Wochen
Überweisung/Code: ja - für Probatorik (PTV 11)
Wartezeit: 4 Wochen
Informationen für Ärzte
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind die Mitglieder der KV Bremen verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden.
Meldung von Terminen
Die KV Bremen hat Richtwerte für die Anzahl der gemeldeten Termine festgelegt.
- Anästhesiologie, Chirurgie, HNO, Hämatologie/Onkologie, Nephrologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Orthopädie, Physikalische- und Rehabilitationsmedizin, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin, Urologie, Kinder- und Jugendärzte: U-Untersuchung
1 Termin pro Monat und Arzt - Augenheilkunde, Dermatologie, Gynäkologie, Innere Medizin ohne SP
2 Termine pro Monat und Arzt - Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte: allg. Untersuchung, Angiologie, Endokrinologie, Pneumologie, Radiologie
1 Termin pro Woche und Arzt - Gastroenterologie, Kardiologie, Rheumatologie, Neurologie, Neurologie- und Psychiatrie, Nervenheilkunde, Psychiatrie
2 Termine pro Woche und Arzt
Melden Sie der KV Bremen Ihre Termine bitte elektronisch über das Online-Portal des eTerminservice. Die Online-Plattform ist unter folgenden Adressen erreichbar:
Anleitungen, Schaubilder und weitere Infos zum eTerminservice
Terminservicestelle: Ablauf für Haus-, Kinder- und Fachärzte
So können Praxen Termine an die TSS melden
eTermin Kurzanleitung: Schritt für Schritt zum Einstellen von Terminen
Benachrichtigung bei gebuchten Terminen
Damit Sie über gebuchte Termine, die Sie der Terminservicestelle zur Verfügung gestellt haben, informiert werden, müssen Sie im Online-Portal des eTerminservices eine E-Mail Adresse oder Faxnummer hinterlegen und freischalten. Wir empfehlen Ihnen, eine E-Mail Adresse zu hinterlegen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So passen Sie Ihre Benachrichtigungseinstellung an
Abrechnung
Die Zuschläge für Praxen zur Terminvermittlung werden zum 1. Januar 2023 erhöht. Außerdem erhalten Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte eine höhere Pauschale, wenn sie für ihre Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln. Und auch Fachärzte und Psychotherapeuten können ab Januar Zuschläge für einen Hausarztvermittlungsfall abrechnen:
No-Shows
Für den Fall, dass Patienten zu einem in Ihrer Praxis gebuchten Termin nicht erscheinen – sogenannte No-Shows –, melden Sie dies bitte an die Terminservicestelle zurück. Folgende Möglichkeiten bestehen dazu:
- E-Mail an tss@kvhb.de
- Onlineformular
Ein Feedback über nicht wahrgenommene Termine ist derzeit noch nicht über das Online-Portal eTerminservice möglich. Es ist zu erwarten, dass langfristig betrachtet die Software um eine Rückmeldefunktion erweitert wird. Dies ermöglicht dann eine gezielte Evaluation. Deren Ergebnisse könnten dann zum Beispiel dem Gesetzgeber vorgelegt werden.
Derzeit besteht für die Terminservicestelle keine Rechtsgrundlage No-Show-Patienten in die Verantwortung zu nehmen.
„Dringende“ Überweisungen
Sie entscheiden eigenständig, ob eine Überweisung dringend ist. Dringend bedeutet hier, dass eine Behandlung durch einen Facharzt innerhalb der nächsten vier Wochen erforderlich ist. Der Überweisende macht auf der Überweisung durch das Aufbringen eines Vermittlungscodes deutlich, ob es sich um eine dringliche Überweisung handelt.
Vermittlungscodes erstellen
In Ihrem persönlichen eTerminserviceprogramm können Sie jederzeit die Vermittlungscodes selber erstellen.
FAQ
Noch Fragen? Die KV Bremen hat einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog erstellt:
FAQ zu Terminservicestelle und e-Terminservice (Downloadcenter)
Informationen für Psychotherapeuten
Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind die Mitglieder der KV Bremen verpflichtet, der Terminservicestelle freie Termine zu melden.
Meldung von Terminen
Die KV Bremen hat Richtwerte für die Anzahl der gemeldeten Termine festgelegt.
- PT-Sprechstunde Erwachsene
1 Termin pro Woche und Therapeut - PT-Akutbehandlung Erwachsene
2 Termine pro Quartal und Therapeut - Probatorische Sitzung Erwachsene
1 Termin pro Quartal und Therapeut - PT-Sprechstunde Kinder- und Jugendliche
2 Termine pro Quartal und Therapeut - PT-Akutbehandlung Kinder- und Jugendliche
1 Termin pro Quartal und Therapeut - Probatorische Sitzung Kinder- und Jugendliche
1 Termin pro Quartal und Therapeut
Melden Sie der KV Bremen Ihre Termine bitte elektronisch über das Online-Portal des eTerminservice. Die Online-Plattform ist unter folgenden Adressen erreichbar:
Ein neuer Termin muss der Terminservicestelle erst nach Beendigung der über die TSS vermittelten Leistung bereitgestellt werden. Praktisch bedeutet dies, dass bereits gemeldete Termine der gleichen Leistung vom Therapeuten im eTerminservice herausgenommen bzw. blockiert und nach Abschluss der TSS-vermittelten Leistung wieder freigegeben weden können.
Anleitungen, Schaubilder und weitere Infos zum eTerminservice
Terminservicestelle: Ablauf für Psychotherapeuten
So können Praxen Termine an die TSS melden
eTermin Kurzanleitung: Schritt für Schritt zum Einstellen von Terminen
Benachrichtigung bei gebuchten Terminen
Damit Sie über gebuchte Termine, die Sie der Terminservicestelle zur Verfügung gestellt haben, informiert werden, müssen Sie im Online-Portal des eTerminservices eine E-Mail Adresse oder Faxnummer hinterlegen und freischalten. Wir empfehlen Ihnen, eine E-Mail Adresse zu hinterlegen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So passen Sie Ihre Benachrichtigungseinstellung an
Abrechnung
Die Zuschläge für Praxen zur Terminvermittlung werden zum 1. Januar 2023 erhöht. Außerdem erhalten Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte eine höhere Pauschale, wenn sie für ihre Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln. Und auch Fachärzte und Psychotherapeuten können ab Januar Zuschläge für einen Hausarztvermittlungsfall abrechnen:
No-Shows
Für den Fall, dass Patienten zu einem in Ihrer Praxis gebuchten Termin nicht erscheinen – sogenannte No-Shows –, melden Sie dies bitte an die Terminservicestelle zurück. Folgende Möglichkeiten bestehen dazu:
- E-Mail an tss@kvhb.de
- Onlineformular
Ein Feedback über nicht wahrgenommene Termine ist derzeit noch nicht über das Online-Portal eTerminservice möglich. Es ist zu erwarten, dass langfristig betrachtet die Software um eine Rückmeldefunktion erweitert wird. Dies ermöglicht dann eine gezielte Evaluation. Deren Ergebnisse könnten dann zum Beispiel dem Gesetzgeber vorgelegt werden.
Derzeit besteht für die Terminservicestelle keine Rechtsgrundlage No-Show-Patienten in die Verantwortung zu nehmen.
Überweisungen mittels PTV-11-Formular
Psychotherapeuten kennzeichnen ein PTV-11 Formular mit einem Vermittlungscode für Patienten, die eine Akutbehandlung oder eine probatorische Sitzung benötigen, die sie nicht selbst anbieten können. Mit dem PTV-11-Formular können Patienten die Terminservicestelle in Anspruch nehmen.
Ausfüllhilfe PTV11-Formular
FAQ
Noch Fragen? Die KV Bremen hat einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog erstellt:
Ihr Kontakt zu uns
Melden Sie der KV Bremen Ihre Termine bitte elektronisch über das Online-Portal des eTerminservice: