KBV und GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine Anhebung des Orientierungswertes zum 1. Januar 2027 geeinigt: Damit steigen die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen im kommenden Jahr um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent.
Bei der Lungenkrebs-Früherkennung können künftig auch Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung bestimmte Leistungen durchführen und abrechnen. Dabei geht es um die Erstberatung und das Erstellen des Berichts, mit dem Ärzte die medizinische Eignung des Patienten dokumentieren.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) schließt Änderungen bei der Verordnungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln ein. Dies erfordert Anpassungen des EBM. Zum 1. Oktober passt der Bewertungsausschuss (BA) deshalb die GOP 01626 an.
Mit dem Slogan „Impfen beim Profi“ starten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen eine Informationskampagne. Praxen können ab sofort unter anderem Wartezimmerplakate und Infokarten kostenlos bestellen.
Ermächtigte Ärzte dürfen Leistungen ausschließlich im Rahmen des Ermächtigungsumfangs abrechnen, der durch den Zulassungsausschuss festgelegt wurde. Dieser Umfang definiert genau, in welchem Umfang und für welchen Personenkreis Leistungen über den EBM erbracht und abgerechnet werden dürfen.