Zur RSV-Prophylaxe bei gesunden Neugeborenen und Säuglingen können Vertragsärzte ab 1. Oktober auch Clesrovimab verabreichen. Der monoklonale Antikörper wurde in die RSV-Prophylaxeverordnung aufgenommen. Er ist eine Alternative zu Nirsevimab.
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung und Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen:
DMP-Dokumentationen, die im Zeitraum vom 30. September bis 2. Oktober 2026 per KIM an die Datenstelle IQVIA Health Services GmbH übermittelt wurden, müssen erneut gesendet werden. Nur durch eine erneute Übermittlung an die Datenstelle ist eine korrekte Verarbeitung der DMP-Daten durch die Datenstelle sichergestellt.
Seit dem 16. September ist die separate Abrechnung der reinen Beratung zur Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Säuglingen nicht mehr möglich. Es bleibt nur die Vergütung von Beratung und Injektion.