Beschlüsse des Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen

Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hat mit Wirkung zum 16. April 2024 folgende Anordnungen getroffen: Der Stand der Versorgung wurde geprüft. Die Versorgungsgrade werden in der vorliegenden Form festgestellt.

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt

  1. Der Beschluss vom 23.01.2024, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 17,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 8,25 Versorgungsaufträge reduziert wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 23.01.2024 bleiben unberührt.


Feststellung der „Quotensitze“ für ärztliche Psychotherapeuten in Bremen-Stadt

  1. Der Beschluss vom 23.01.2024, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 3,5 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 3,25 Versorgungsaufträge reduziert wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 23.01.2024 bleiben unberührt.

 

Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Psychotherapeuten in Bremerhaven-Stadt

  1. Der Beschluss vom 23.01.2024, mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 2,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 3,5 Versorgungsaufträge erhöht wird. 
  2. Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 23.01.2024 bleiben unberührt.

 

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