Bereitschaftsdienst: Wer an wen Notdienste tauschen oder weitergeben kann

Wer kann an wen Notdienste tauschen oder weitergeben? Die KV Bremen fasst die wichtigsten Regelungen für die Bereitschaftsdienste in Bremen und Bremerhaven zusammen.

Für den Bereitschaftsdienst der KV Bremen werden nach der aktualisierten Notdienstordnung nur Vertragsärzte und MVZ eingeteilt. Die Dienstpläne werden halbjährlich zum Januar und zum Juli ausgestellt und drei Wochen im Voraus über das Planungstool BD-Online versendet (per E-Mail). 

Vertragsärzte, die ihre Schichten nicht übernehmen wollen, können die Dienste tauschen oder abgeben (BD-Online). Für Abgabe und Tausch von Notdiensten kommen aktuell in Frage: 

  • Andere Vertragsärzte 
  • Nicht-Vertragsärzte, die im Honorararztverzeichnis der KV Bremen eingetragen sind. Hierfür muss u.a. eine „Vereinbarung zur Tätigkeit im Notdienst“ mit der KV Bremen geschlossen werden. So genannte Sicherstellungs- bzw.  Entlastungsassistenten gelten als Nicht-Vertragsärzte.

 Alle erforderlichen Unterlagen zum Bereitschaftsdienst der KV Bremen sind im Downloadbereich abrufbar.

 

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