Gesucht wird ein interessierter und verantwortungsbewusster Psychologischer Psychotherapeut, der bereit ist , sich in voraussichtlich vier Sitzungen pro Jahr mit seiner fachlichen Kompetenz in die Entscheidungsprozesse einzubringen. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Der Berufungsausschuss Psychotherapeuten/Krankenkassen befasst sich mit den Widersprüchen gegen die Bescheide des Zulassungsausschusses Psychotherapeuten/Krankenkassen.
Interessenten können sich über unser Online-Formular bis zum 13.02.2026 melden.