Bereitschaftsdienst: Vereinbarung zur Teilnahme ist online abrufbar

Nicht-Vertragsärzte, die am Bereitschaftsdienst der KV Bremen teilnehmen wollen, müssen eine Vereinbarung mit der KV Bremen abschließen. Das entsprechende Dokument und weitere Informationen zum KV-Bereitschaftsdienst sind online abrufbar.

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