Downloadcenter

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Die Abrechnungsunterlagen sind nach Ablauf des Kalendervierteljahres, spätestens jedoch bis zu den jeweils im Landesrundschreiben der KV Bremen bekannt gegebenen Terminen einzureichen. Anträge auf Fristverlängerung sind mit Begründung an die KV Bremen zu richten.

Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind in den Abrechnungsrichtlinien der KV Bremen abrufbar.

Abrechnungsrichtlinien (im Downloadcenter)

Die Erklärung zur Quartalsabrechnung kann per E-Mail abrechnung@kvhb.de oder Upload in Ihrem Mitgliederportal https://onlineerfassung.kvhb.kv-safenet.de übermittelt werden. Eine Anleitung zeigt, wie PDF und Archive verschlüsselt werden können.

Alternativ kann die Erklärung zur Quartalsabrechnung auch online über das KV-Portal an die KV übermittelt werden.