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Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die KV Bremen mehr als nur eine Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder. Sie ist Interessenvertreter einerseits, andererseits übt sie die Aufsichts- und Disziplinarfunktion gegenüber ihren Mitgliedern aus. Dazu kommt eine weitere hoheitliche Aufgabe. Die KV Bremen garantiert die ambulante Versorgung im Land Bremen. Details sind in der Satzung geregelt.

Es gilt die Satzung in der Fassung vom 8. Oktober 2025, die am 3. Dezember 2025 veröffentlicht wurde.