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Maßgebend für die Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB) ist die Bremer SSB-Vereinbarung. Aus der Vereinbarung erfahren Sie unter anderem, welche Mittel als SSB angefordert werden können. Impfstoffe für Schutzimpfungen nach der Bremer Rahmenvereinbarung sind ebenfalls über den SSB zu beziehen

Krankenkassen: Alle

Teilnahmeberechtigt: Alle


Kontakt zur KV Bremen:

Michael Schnaars
(Referent Verträge und Honorar)
0421 3404-154
m.schnaars@kvhb.dede