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Aderlasstherapie (GOP 13505) kann von Gastroenterologen abgerechnet werden

Gastroenterologen können ab 1. Oktober die Aderlasstherapie nach GOP 13505 (165 Punkte / 18,96 Euro) als Einzelleistung zur Grundpauschale abrechnen. Grund ist die Relevanz des Aderlasses bei der Behandlung von Patienten mit Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1) oder einer Polycythaemia vera (ICD-10-GM: D45).

Die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) wird in diesem Zusammenhang ab 1. Oktober um einen Punkt auf 176 Punkte abgesenkt.

Derzeit können nur FÄ für Hämatologie/Onkologie die Aderlasstherapie als Einzelleistung mit der GOP 13505 abrechnen. Für alle anderen Fachgruppen ist diese Therapie Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen und nicht gesondert berechnungsfähig.

 

#Abrechnung / Honorar

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