- Integrierte Notfallzentren (INZ): An ausgewählten Krankenhäusern sollen Notaufnahmen, KV-Notdienstpraxen und eine gemeinsame Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Für Kinder und Jugendliche sind spezialisierte Zentren vorgesehen. Die Länder legen die Standorte fest.
- 116117 wird neu organisiert: Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen den Bereitschaftsdienst in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle auf. Die Akutleitstellen sollen Patienten rund um die Uhr telefonisch oder per Video einschätzen und in die passende Versorgung vermitteln. Bei Bedarf ist auch eine aufsuchende Versorgung vorgesehen.
- Akutversorgung durch Kooperationspraxen: Während der regulären Sprechzeiten sollen Praxen in der Nähe eines INZ Patienten übernehmen, die ambulant behandelt werden können. Damit sollen die Notaufnahmen entlastet werden.
- Vernetzung mit dem Rettungsdienst: Die Leitstellen der 116117 und der 112 sollen digital miteinander verbunden werden. Durch abgestimmte Ersteinschätzungen und den Austausch von Patientendaten sollen Patienten gezielter in die passende Versorgung vermittelt werden.
- Strengere Terminmeldepflichten: Ärzte und Psychotherapeuten sollen künftig feste Kontingente an Behandlungsterminen an die Terminservicestellen melden. Bisher können sie den Umfang der gemeldeten freien Termine selbst bestimmen.
- Psychotherapie - Ausnahmen von der Budgetierung: Psychotherapeutische Leistungen sollen teilweise weiterhin extrabudgetär, also ohne Mengenbegrenzung zum festen Preis, vergütet werden. Das gilt für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie für Leistungen im Rahmen der Komplexversorgung schwer psychisch erkrankter Menschen. Auch psychotherapeutische Akutbehandlungen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen extrabudgetär: Eine generelle Rückkehr zur extrabudgetären Vergütung aller psychotherapeutischen Leistungen ist nicht vorgesehen.
- Haus- und Kinderärzte - Keine Vergütungsabschläge: Die geplanten Abschläge bei der Vergütung zusätzlicher Behandlungen in der hausarztzentrierten Versorgung werden zurückgenommen. Haus- und Kinderärzte sollen damit zusätzliche Patienten behandeln können, ohne dass ihre Vergütung durch entsprechende Degressionsabschläge sinkt.
Ambulantes Operieren – Aus für Hybrid-DRG: Abulante Operationen sollen grundsätzlich extrabudgetär bleiben. Aber: Die erst 2024 eingeführten Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2028 entfallen. Für 2027 ist bereits eine Änderung vorgesehen: Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog, die ohne Übernachtung erbracht werden, sollen dann nach dem EBM statt über die Hybrid-DRG-Fallpauschalen vergütet werden. Ab 2028 sollen Kurzzeitfallpauschalen für Krankenhäuser die bisherigen Hybrid-DRG ersetzen.
Weiteres Verfahren: Der Bundestag hat die Reform und die Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 15. Oktober beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 20. November vorgesehen.