GKV-Sparpläne: „Hier findet eine stille, verdeckte Rationierung statt!”
Die Vorstände der KV Bremen ‒ Dr. Bernhard Rochell, Peter Kurt Josenhans und Martina Kemme ‒ finden deutliche Worte für die GKV-Sparpläne. Ein Gespräch über die drastischen Auswirkungen für die Versorgung und darüber, welche Folgen das Gesetz besonders für das Land Bremen haben könnte.
Die KV Bremen hat einen offenen Brief an Bürgermeister und Senatorin geschrieben. Das hat es schon lange nicht gegeben. Was hat Sie dazu bewogen?
Rochell: Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist aus unserer Sicht ein Anschlag auf die ambulante medizinische Versorgung in Bremen und Bremerhaven. Wir sehen uns in der Pflicht, über die Folgen aufzuklären. Und wir rufen die politisch Verantwortlichen auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um Schlimmeres zu verhindern.
Josenhans: Die Bundesregierung verletzt die Beteiligungsrechte der Selbstverwaltung immer stärker. Die Ärzteschaft wird nicht mehr ernsthaft in Gesetzgebungsprozesse eingebunden, sondern häufig erst im Nachhinein informiert. Mit dem offenen Brief greifen wir zu einem letzten Mittel, um diese Beteiligungsrechte einzufordern und deutlich zu machen, was hier passiert. Es ist erschütternd, dass man zu einem solchen Schritt gezwungen ist, um überhaupt noch Gehör zu finden.
Was steckt dahinter? Hört die Politik weg? Ignoriert sie die Warnungen? Oder macht die Ärzteschaft schlechte Lobbyarbeit?
Josenhans: Unser Problem ist, dass das System und das Sozialgesetzbuch V inzwischen so komplex geworden sind, dass selbst Fachleute es kaum noch vollständig durchdringen. Gleichzeitig kommen immer neue, immer kompliziertere und häufig handwerklich schlecht gemachte Vorschriften hinzu. Das ist wie ein Haus, an das ständig neue Anbauten gesetzt werden, ohne vorher auf den Bauplan zu schauen.
Verstehe ich das richtig? Die Politik macht Gesetze, die das System komplexer machen – so komplex, dass sie es mittlerweile selbst nicht mehr durchdringt und deshalb weitere schlechte Gesetze auf den Weg bringt?
Rochell: Ja. Ich bezweifle, dass es im Bundesgesundheitsministerium, das selbst stark sektoral zergliedert ist, überhaupt noch jemanden gibt, der den Überblick über das große Ganze hat: über das Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche und über die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem.
Sprechen wir konkret über die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Wie wird es – wenn es so kommt – Bremen und Bremerhaven treffen?
Kemme: Die Praxen in Bremen und Bremerhaven versorgen rund 6,7 Millionen Behandlungsfälle im Jahr. Es muss jedem klar sein: Wenn dieser Versorgung ein erheblicher Betrag entzogen wird, hat das unmittelbare Folgen für Patientinnen und Patienten. Das ist keine Larmoyanz, hier geht es ans Eingemachte. Das Volumen der geplanten Einsparungen allein für den ambulanten Bereich beläuft sich für das Land Bremen auf 33 Millionen Euro – und zwar basiswirksam bereits im kommenden Jahr. Praxen werden diese Lücke nicht auffangen können, ohne ihr Leistungsangebot einschränken zu müssen.
Josenhans: Das ist die unmittelbare Folge. Aber dahinter stehen weitere zentrale Fragen: Was bedeutet es für neue, innovative Versorgungsangebote, wenn Versorgung nicht mehr vollständig bezahlt wird, Leistungen grundsätzlich budgetiert werden und regionale Förderprogramme faktisch abgeschafft werden? Was bedeutet das für die Motivation und Einsatzbereitschaft der Menschen, die tagtäglich Versorgung leisten? Übrigens halte ich schon den Begriff „Budgetierung“ für irreführend. Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen ihn nicht oder verbinden damit sogar etwas Positives.
Was ist in dem Gesetzentwurf zur Budgetierung eigentlich vorgesehen?
Rochell: Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Gesetzgeber will extrabudgetäre Leistungen budgetieren. Das ist nicht nur eine Begrenzung des Preises. Auch Mengensteigerungen werden begrenzt. Das bedeutet: Wenn Leistungen zusätzlich nachgefragt werden – etwa wegen einer alternden Bevölkerung und steigenden Behandlungsbedarfs –, liegt dieses Risiko vollständig bei den Behandlern. Die Mehrarbeit sollen sie umsonst erbringen.
Kemme: Was man ebenfalls nicht vergessen darf: Die gerade erst mit viel Einsatz erreichte Entbudgetierung der Haus- und Kinderärzte wird durch die Hintertür wieder zurückgenommen. Der Ausgleichsbetrag, der bis zur vollständigen Bezahlung gezahlt wird, soll künftig abgestaffelt werden. Auch die Entbudgetierung der Psychotherapeuten soll mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurückgefahren werden. Das ist ein Rundumschlag.
Josenhans: Man kann es auch nüchtern gesundheitsökonomisch betrachten: Hier findet eine stille, verdeckte Rationierung statt. Dem System wird Geld entzogen. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass nicht mehr alle Leistungen erbracht werden können. Zugleich wird die Verantwortung des Gesetzgebers auf Ärzte und Psychotherapeuten verlagert. Eigentlich müsste die Politik offen sagen, welche Versorgung diese Gesellschaft finanzieren will und welche nicht.
Rationierung ist ein hartes Wort. Ist diese Folge den Politikern, die dieses Gesetz beschließen sollen, bewusst?
Rochell: Entweder ist es ihnen nicht bewusst, oder sie versuchen, darüber hinwegzutäuschen. Denn bei einer rein einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ist programmiert, dass am Ende des Geldes keine Leistung mehr erbracht
werden kann. Dann wird aus der stillen Rationierung eine laute Rationierung, weil Patientinnen und Patienten natürlich nachfragen werden, warum sie Leistungen nicht mehr oder nur noch später bekommen. Hinzu kommt: Leistungen werden zunehmend aus den Krankenhäusern in die ambulante Versorgung verlagert. Genau dieser ambulanten Versorgung wird mit diesem Gesetz aber finanziell der Boden entzogen. Das muss ein verantwortlicher Fachpolitiker wissen – oder er hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Kemme: Oder man trickst und täuscht. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es zu diesem Gesetz einen FAQ-Katalog. Dort wird gefragt, auf welche Leistungsanpassungen sich Versicherte einstellen
müssen. In der Antwort wird lediglich auf Homöopathie und Zahnersatz verwiesen. Das ist eine Verharmlosung.
Wie passt das mit dem zunehmenden Fachkräfte- und Ärztemangel zusammen?
Rochell: Der Fachkräftemangel wird weiter verschärft. Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen sind Unternehmen. Sie müssen wirtschaftlich arbeiten können, brauchen Nachhaltigkeit und Planungssicherheit. Genau das
geht immer mehr verloren. Man muss sich nur die unsägliche Entwicklung bei den TSVG-Zuschlägen anschauen. In einem solchen Klima der Unsicherheit werden sich viele junge Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fragen, ob sie in anderen Bereichen nicht mehr Verlässlichkeit und Wertschätzung erfahren. Und diejenigen, die die gesetzliche Altersgrenze in Sichtweite haben oder schon überschritten haben, werden sich ebenfalls Gedanken machen.
Für die Jüngeren wird es weniger attraktiv, für die Älteren wird es weniger attraktiv. Und dann drohen auch im Ärztlichen Bereitschaftsdienst Einschnitte. Bremen hatte hier besondere Regelungen mit den Krankenkassen geschlossen, die mit dem Spargesetz zur Disposition stehen.
Josenhans: Das ist richtig. Der Bereitschaftsdienst müsste, wenn die Regelungen so bleiben, wieder aus dem budgetierten Bereich vergütet werden. Das bedeutet: Die diensttuenden Ärztinnen und Ärzte erhalten nicht mehr die gleiche Finanzierung wie bisher. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt betrifft Zusatzverträge, die für besondere Versorgungsangebote mit den Krankenkassen verhandelt wurden. Wenn diese zurückgeführt werden, heißt das schlicht und ergreifend: Diese Leistungen werden nicht mehr stattfinden. Das betrifft zum Beispiel auch das Leuchtturmprojekt Barrierefreie Gynäkologische Praxis.
… immerhin ein Vorzeigeprojekt der Gesundheitssenatorin Bernhard.
Josenhans: Das war immer ein besonderes Prestigeprojekt vieler Beteiligter. Dieses und viele andere förderungswürdige Versorgungsangebote werden voraussichtlich wegfallen.
Ministerin Warken erklärt ihren Kritikern, dass alle Akteure im Gesundheitswesen gleichermaßen sparen müssen.
Rochell: Dann würde ich von Ministerin Warken gerne wissen, wo denn der Beitrag der Bundesregierung beziehungsweise des Bundes bleibt. Der finanziell wirksamste Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit zielte auf die
versicherungsfremden Leistungen. Dort wurde ein Einsparvolumen von 12 Milliarden Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung prognostiziert, wenn die Beiträge für Bürgergeldempfänger – wie es systematisch richtig wäre – von der Gesamtheit der Steuerzahler getragen würden. Der Bund zieht sich vornehm aus seiner Verantwortung zurück und leistet nur einen minimalen Einstieg in die Finanzierung: ab 2027 gerade einmal 250 Millionen Euro.
Es gibt offensichtlich viele gute Gründe gegen dieses Gesetz. Eine Kassenärztliche Vereinigung kommt als Körperschaft öffentlichen Rechts aber schnell an Grenzen, weil sie nicht zu Aktionen aufrufen darf, die die Versorgung einschränken. Was können Sie tun, um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen?
Kemme: Das, was wir seit Bekanntwerden des Gesetzes kontinuierlich tun: Wir informieren. Und wir zeigen ganz konkret, welche Folgen das Spargesetz für die Menschen in Bremen und Bremerhaven hätte. Das tun wir zum Beispiel sehr detailliert in unserem offenen Brief an Bürgermeister Bovenschulte und Senatorin Bernhard. Wir gehen auf Medien und regionale Politiker zu und sind in den sozialen Medien sehr aktiv. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir unsere Öffentlichkeitsarbeit noch deutlich verstärken. Dafür brauchen wir auch die Praxen.
Was sind die zentralen Punkte, die in der öffentlichen Debatte verfangen können?
Rochell: Es wird weniger Termine geben, längere Wartezeiten und nicht mehr alle Leistungen. Selbst im Bereich Prävention und Früherkennung ist mit Einschnitten zu rechnen, etwa wenn wir an die künftige Budgetierung aller Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen und den möglichen Wegfall des Hautkrebsscreenings denken. Das sind klare Botschaften, die jeder versteht. Ich wiederhole: Dieses Gesetz ist ein Anschlag auf die Versorgung.
Josenhans: Wir müssen mit Bildern und Beispielen arbeiten. Stellen Sie sich einen Bäcker vor, der gesetzlich verpflichtet wird, seine Brötchen für 15 Cent zu verkaufen, obwohl es nicht kostendeckend ist. Dann gerät er betriebswirtschaftlich ins Wanken. Jetzt sagt man demselben Bäcker: Vielleicht bekommst du künftig auch nur 13 oder 14 Cent. Und außerdem darfst du nicht mehr Brötchen backen, um auf deine Kosten zu kommen. Dieser Bäcker wird irgendwann seinen Laden schließen. Im ambulanten Bereich wird dieser Effekt langsamer und schleichender eintreten. Aber er wird eintreten.
Bleiben wir beim Bild des Bäckers. Jetzt soll der Bäcker neben seinem Betrieb auch noch im Supermarkt Brötchen verkaufen – und zwar zur selben Zeit.
Josenhans: Sie spielen auf die Notfallreform an und auf den Plan, 24/7 aufsuchende Dienste und Integrierte Notfallzentren aufzubauen.
Genau. Was halten Sie davon?
Rochell: Thema verfehlt. An ausgewählten Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren entstehen. Sie bestehen aus drei Elementen: Krankenhaus-Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzungsstelle. Diese INZ sollen rund um die Uhr besetzt sein. Zusätzlich sollen nach den Plänen ebenfalls rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Akutversorgung angeboten werden. Damit werden neue Parallelstrukturen während der Praxisöffnungszeiten aufgebaut. Eigentliches Ziel ist es, die stationären Einrichtungen zu entlasten. Das nennt man dann Ambulantisierung. Die Bundesregierung scheint der irrigen Vorstellung zu sein, man könne Patientinnen und Patienten neben der Versorgung in Praxen und Krankenhäusern ohne verbindliche Steuerung eine ambulante 24/7-Akutversorgung „nach Wunsch“ anbieten – und die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sollen dafür über ihre KV auch noch die Hälfte der Kosten für die neue Notfallinfrastruktur tragen.
Josenhans: Hier wird eine fehlgeleitete Politik nahtlos fortgesetzt. Über Jahrzehnte wurde den Menschen suggeriert, sie könnten jede medizinische Leistung an jedem Ort zu jeder Zeit erhalten – unabhängig davon, ob sie medizinisch notwendig ist oder nicht. Nun stößt dieses Versprechen immer deutlicher an Grenzen. Statt endlich notwendige Strukturreformen mit einer passgenauen Versorgungssteuerung anzugehen, kommen Sparvorschläge und neue Scheinangebote.
Man gewinnt den Eindruck, die Denke der Politik ist: Mit den Praxen können wir es ja machen.
Rochell: Diesem Eindruck möchte ich mit dem Blick auf das der Politik bekannte Streikverbot für Praxen nicht widersprechen.
Kemme: Erfolgreicher Widerstand setzt Geschlossenheit und Handeln voraus. Genau das ist in der Ärzteschaft bislang noch nicht stark genug sichtbar. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Themen, die zu einem kurzen Aufschrei geführt haben. Aber häufig blieb es dabei. Ich würde mir wünschen, dass die Verbände aktiver werden. Die Psychotherapeuten haben gezeigt, wie es gehen kann. Sie haben sich schnell und schlagkräftig organisiert, ihren Protest auf die Straße getragen und in die sozialen Medien gebracht.
Kommen wir zur Schlussfrage. Wenn Sie 15 Minuten Zeit mit Frau Warken hätten, was würden Sie ihr sagen?
Kemme: Frau Warken, wo waren Sie eigentlich während Corona, als Ärztinnen, Ärzte und Medizinische Fachangestellte beklatscht wurden? Damals hat das ambulante System erfolgreich einen Schutzschirm aufgespannt, um die Kliniken zu entlasten. Das scheint alles vergessen zu sein. Zur Belohnung werden die Praxen jetzt abgestraft.
Josenhans: Ich würde Frau Warken deutlich machen, dass sie ein großes und ein sehr großes Problem hat! Das große Problem ist: Sie beschädigt mit diesem Gesetzesentwurf nachhaltig die ambulanten, niedergelassenen Strukturen. Das sehr große Problem ist: Diese Politik wirkt auf den medizinischen Nachwuchs. Denn jungen Menschen, die eigentlich in die Niederlassung wollen, müssen nun erkennen, dass dieses System keine Verlässlichkeit mehr bietet und entscheiden sich nun dagegen. Dieser Schaden ist nachhaltig!
Rochell: Ich würde Frau Warken an den Koalitionsvertrag und an die eigentlich geplanten Strukturreformen erinnern. Stattdessen erleben wir jetzt Stückwerk. Zahlreiche Maßnahmen werden vorgezogen, obwohl sie tief in die Versorgung eingreifen. Gleichzeitig passen sie nicht zu den großen Reformvorhaben, die die Bundesregierung selbst angekündigt hat: Notfallreform, Primärversorgungsgesetz und Gesundheitssicherstellungsgesetz. Wer Versorgung besser steuern, resilienter machen und krisenfester aufstellen will, darf ihr nicht gleichzeitig die Substanz entziehen!
von Christoph Fox | 0421.34 04–328 | c.fox@kvhb.de
Interview aus dem Landesrundschreiben Juni 2026