Statements zur Pressekonferenz am 10. Juni 2026

Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht

Angesichts der Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit warnen wir vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung in Bremen und Bremerhaven. Das sind Sparmaßnahmen mit heißer Schere: Kurzfristige Einsparungen sind natürlich am einfachsten umzusetzen, wenn man Ausgaben kürzt. Die Hauptlast der Kürzungen tragen aber die Ärzt:innen, das medizinische Personal und die Patient:innen. Die Sparpläne sind eine Symptombehandlung jahrelang ignorierter Strukturprobleme – auf Kosten engagierter Behandler:innen und ihrer Patient:innen.
Die Vorstellung, diese Eingriffe ins Gesundheitswesen könnten ohne Qualitätseinbußen erfolgen, ist naiv. Bereits jetzt denkt etwa ein Drittel der angestellten Ärzt:innen über einen Berufswechsel nach, viele Niedergelassene erwägen eine Praxisaufgabe. In Zeiten dramatischen Fachkräftemangels ist das eine Katastrophe. Bei den Krankenhäusern sieht es nicht besser aus, ein Großteil der deutschen Kliniken schreibt rote Zahlen. Weitere Kürzungen ohne Strukturänderungen bergen die Gefahr, dass ungesteuert Krankenhäuser schließen, bevor die gesteuerten Veränderungen der Krankhausreform greifen können. Dieses "Sparen mit der Brechstange" gefährdet die Gesundheitsversorgung und auch den strukturierten Umbau des deutschen Gesundheitssystems. Versicherte sollen aber weiter für versicherungsfremde Leistungen in Milliardenhöhe aufkommen. Diese müssen durch die Gesamtgesellschaft aus Steuermitteln finanziert werden.

 

DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas Kruse

Das Kürzungsgesetz aus dem BMG in der vorliegenden Entwurfsfassung trifft die Krankenhäuser in Bremen mitten in den Diskussionen um die Verteilung der Leistungen über die Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform. Insbesondere die freigemeinnützigen Krankenhäuser, zu denen auch das DIAKO gehört, drohen von diesen sich überlagernden Effekten wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht zu werden. Die für die Umsetzung der Leistungsgruppenzuweisung auf Landesebene zuständige Senatorin für Gesundheit kann und muss bei der Zuweisung der Leistungsgruppen einen wirtschaftlichen Schaden für die Krankenhäuser vermeiden. Anders als bei der Bundesgesetzgebung zum GKV-Beitragsstabilisierungs-gesetz, hat sie hier die Möglichkeit direkt Einfluss zu nehmen, Versorgungsengpässe zu vermeiden und drohende unkontrollierte Krankenhausschließungen zu vermeiden.



Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard Rochell

Wir erleben einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Die Behandlung der Menschen soll nicht mehr vorrangig am medizinischen Bedarf ausgerichtet werden, sondern an den jeweils verfügbaren Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Und dies soll passieren trotz einer stetigen Mehrbelastung der ambulanten Versorgung durch eine alternde Bevölkerung und eine politisch bisher noch gewollte Ambulantisierung! Das Volumen der geplanten Einsparungen allein für den ambulanten Bereich beläuft sich für das Land Bremen auf 33 Millionen Euro – und zwar basiswirksam bereits im kommenden Jahr. Praxen werden diese Lücke nicht auffangen können, ohne ihr Leistungsangebot einschränken zu müssen: Es wird trotz wachsendem Versorgungsbedarfs weniger Sprechstunden, weniger Behandlungen, weniger Früherkennung, weniger Vorsorge, weniger ambulante OP und längere Wartezeiten geben. Darauf müssen sich die Menschen einstellen!

Wir machen uns große Sorgen, dass diese Entwicklung ein fatales Signal an diejenigen sendet, die wir dringend für die Versorgung brauchen: junge Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die über eine Niederlassung nachdenken, und erfahrene Kolleginnen und Kollegen, die ihre Praxen noch einige Jahre weiterführen könnten. Praxen benötigen für deren Patienten, Angestellte und Leistungsspektrum nachhaltige Planungsbedingungen und eine Verlässlichkeit der gesetzlichen Rahmenvorgaben. Eine Politik ständig gebrochener Zusagen treibt Ärzte und Psychotherapeuten aus dem System!



Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Frank Wessels

Dank großer Anstrengungen in den letzten Jahren ist es der Zahnärzteschaft gelungen, durch konsequente und gezielte Präventionsausrichtung die Mundgesundheit der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern, welches durch die aktuelle DMS 6 Studie über alle Alterskohorten hinweg belegt wird. Auch der Anteil der Ausgaben in zahnmedizinischen Bereich an den Gesamtausgaben im Gesundheitswesen war den letzten Jahren stets rückläufig. Dieses Ziel und die erlangten Erfolge dürfen nicht durch einseitige belastende und kurzsichtige Maßnahmen aufs Spiel gesetzt werden. Die geplante „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“ der Bundesregierung mit ihrer dauerhaften Koppelung, an die mit einem Abschlag von einem Prozentpunkt verschärfte Grundlohnrate in den Jahren 2027 bis 2029 wird eine bedarfsgerechte zahnmedizinische Versorgung in Zukunft unmöglich machen. Die Weiterentwicklung von modernen medizinischen Konzepten wird in der vertragszahnärztlichen Versorgung blockiert. Bestes Beispiel ist die 2021 eingeführte wissenschaftlich fundierte Parodontistherapie, die durch das GKV-FinStG ausgebremst wurde.
Die Politik greift willkürlich in seit Jahren gut funktionierende Versorgungsstrukturen mit fachlich nicht haltbaren Begründungen ein. Der geplante Fachzahnarztvorbehalt für die kiefernorthopädische Behandlung würde für Bremen würde ca. 30 bis 40% Prozent der Kinder, die kieferorthopädisch behandelt werden müssen, betreffen. Damit wird diesen Kolleginnen und Kollegen die fachliche Kompetenz abgesprochen gesetzlich Versicherte kieferorthopädisch zu behandeln. Paradoxerweise gilt dies für Privatversicherte nicht. Darüber hinaus ignoriert die Bundesregierung mit Ihrem Vorschlag einer geplanten Pauschalvergütung den Grundsatz, zahnmedizinische Leistungen am individuellen Bedarf der Patienten auszurichten.

 

Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch

Der Gesetzesentwurf ist für alle Beschäftigten in den Krankenhäusern in Deutschland und damit auch im Land Bremen eine Zumutung. Sollte die Regierung diesen in der vorliegenden Form erlassen, wird es zu einem ungesteuerten Kliniksterben kommen. Die Kliniken, die diesen Prozess überstehen, werden nur mit dauerhafter hoher finanzieller Unterstützung von Ländern und Kommunen weiter am Markt bleiben. Wir befürchten durch dieses Vorgehen eine deutliche Verschlechterung der Patientenversorgung durch eine Reduktion von Leistungsangeboten und den Verlust von Behandlungsqualität. Zudem werden die Kliniken für alle Mitarbeitenden nur noch deutlich unattraktivere Arbeitsbedingungen bieten können, wenn zukünftig die Tariflöhne nicht mehr übernommen werden. Die SPD als Arbeiterpartei nötigt die Kliniken aus Tarifverträgen auszusteigen und die CDU als christliche Partei nimmt ein Kliniksterben bei den freigemeinnützigen Kliniken in Kauf. Unfassbar!

 

Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben 

Kürzen ist nicht auch sparen. Eine Chronifizierung psychischer Störungen führt häufig zu längerfristiger Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Während der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steigt, sollen ausgerechnet psychotherapeutische Leistungen wieder budgetiert und Kurzzeittherapien schlechter vergütet werden. Die Zukunft der ambulanten Psychotherapie steht auf dem Spiel!
Der Gesetzgeber ignoriert die Probleme der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und nimmt zukünftigen Fachkräftemangel billigend in Kauf. Die Ideen des Beitragsstabilisierungsgesetz machen die Umsetzung von Weiterbildung in Praxen unmöglich.

 

Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter

Ein Baustein der Reformvorhaben ist, dass kieferorthopädische Leistungen nicht mehr bei allen Zahnärzten von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, die Zahnärztekammer Bremen fordert diese Beschränkung auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie nicht umzusetzen. Wenn nur noch zusätzlich weitergebildete Fachzahnärzte für Kieferorthopädie solche Behandlung zu Lasten der GKV durchführen sollen, kommt dies für Zahnärzte, die auch kieferorthopädisch arbeiten, einem faktischen Berufsverbot gleich und es setzt die Existenz vieler Praxen aufs Spiel. Die Folge ist auch, dass Leistungen rationiert werden und eine Vielzahl an Kindern und Jugendlichen ihren kieferorthopädischen Behandler verlieren. Damit wäre die flächendeckende kieferorthopädische Versorgung gefährdet. Soziale Unterschiede wären dann wieder an den Zähnen erkennbar. Die erschwerten Bedingungen hätten auch Auswirkungen auf den zahnärztlichen Nachwuchs, den wir in Deutschland dringend brauchen. Solche Hürden und Rationierungen würden die Attraktivität des Zahnarztberufs unnötig mindern. Ausgebildete Zahnärzte verfügen über die Qualifikation für kieferorthopädische Behandlungen. Die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der Kieferorthopädie werden durch die zahnärztliche Approbation nachgewiesen.
Die Reformvorhaben im zahnärztlichen Bereich berücksichtigen die positiven Ergebnisse der zahnärztlichen Prävention nicht ausreichend. Die Zahnärztekammer Bremen appelliert an die Politik bei notwendigen Reformen die Durchführung erfolgreicher Präventionsleistungen zu unterstützen. Durch zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe) konnten in den vergangenen Jahrzenten immer mehr Zahnerkrankungen und daraufhin notwendige Zahnbehandlungen vermieden werden. In keinem anderen Bereich der Medizin spart die konsequente Umsetzung prophylaktischer Maßnahmen in so großem Maße Behandlungskosten ein wie im Bereich der zahnärztlichen Versorgung. Dadurch wird der Anteil der kariesfreien jungen Erwachsenen in der Bevölkerung immer größer. Durch die Prophylaxe haben junge Menschen gesündere Zähne als früher. Darüber hinaus fördert bessere Zahngesundheit auch die allgemeine Gesundheit (z.B.  Verminderung von Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Diabetes mellitus, Demenz, Erkrankungen des Immunsystems etc.) und senkt die Kosten in anderen medizinischen Bereichen entsprechend. 

Belege hierfür finden sich in der DMS6-Studie Deutsche Mund-Gesundheits-Studie

 

Dr. Bernhard Rochell

Vorstandsvorsitzender

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Peter Kurt Josenhans

Stv. Vorstandsvorsitzender

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Martina Kemme

Mitglied des Vorstands


Christoph Fox

Leitung Kommunikation und Vorstandsangelegenheiten

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