Downloadcenter

Zurück

Die Verteilung der von den Krankenkassen bereitgestellten Gesamtvergütung erfolgt nach dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM). Dieser wird von der Vertreterversammlung der KV Bremen auf der Grundlage der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschlossen.

KBV-Vorgaben zur Honorarverteilung