Downloadcenter
ZurückViele ärztliche Leistungen werden aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Fallwert der Arztgruppe und der individuellen Fallzahl der Praxis in dem jeweiligen Vorjahresquartal.
Für einige qualifikationsgebundene Leistungen stehen weitere Honorarvolumen bereit, die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV).
Für besondere ärztliche Leistungen werden versorgungsbereichsspezifische Bereitstellungsvolumen gebildet.