Apexxnar zur Pneumokokken-Impfung kann als Sprechstundenbedarf bezogen werden

Der 20-valente Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar kann jetzt als Sprechstundenbedarf bezogen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Schutzimpfungs-Richtlinie zwischenzeitlich an die STIKO-Empfehlung angepasst. Der Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit bestätigt.

Der Bezug über den Sprechstundenbedarf gilt ab sofort. Die KV Bremen hat sich mit den Bremer Krankenkassen darauf verständigt, dass die in Kürze zu erwartende Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger nicht mehr abgewartet werden soll.

An den Impfziffern für die Pneumokokken-Impfung hat sich nichts geändert.

 

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