Beauftragung von PCR-Tests seit 1. März mit Formular 10

Für die Beauftragung eines PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten müssen Arztpraxen ab dem 1. März das Formular 10 nutzen. Das Formular 10C kann nicht mehr verwendet werden.

Mit dem Wegfall der Ansprüche auf präventive Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind zum 1. März die Formulare OEGD und 10C entfallen. 

Die Vergütung für den Abstrich ist wie bisher in der jeweiligen Versicherten- und Grundpauschale enthalten. Labore rechnen für den PCR-Test die GOP 32816 und für den Antigentest die GOP 32779 nach EBM ab. 

 

 

#Abrechnung / Honorar