Mit dem Wegfall der Ansprüche auf präventive Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sind zum 1. März die Formulare OEGD und 10C entfallen.
Die Vergütung für den Abstrich ist wie bisher in der jeweiligen Versicherten- und Grundpauschale enthalten. Labore rechnen für den PCR-Test die GOP 32816 und für den Antigentest die GOP 32779 nach EBM ab.