Bekanntgabe zur kontingentierten Entsperrung in der Planungsgruppe der Psychotherapeuten, Quotensitze für Ärztliche Psychotherapeuten in Bremen-Stadt

Der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen hatte mit Beschluss vom 27.09.2023 die Anordnungen getroffen, die für die Planungsgruppe der Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremen-Stadt bestehenden Zulassungsbeschränkungen für die Quotensitze der Ärztlichen Psychotherapeuten im kontingentierten Umfang von 1,0 Versorgungsaufträgen aufzuheben. 

Mit der Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen wurde die Auflage verbunden, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die entsprechende Quote der Ärztlichen Psychotherapeuten in der Planungsgruppe wieder eine Überversorgung eingetreten ist.

Die vom Landesausschuss gesetzte Frist für Bewerbungen ist abgelaufen. Die Grenze zur Überversorgung wurde noch nicht wieder erreicht. 

Es bestehen weiterhin 0,5 freie Versorgungsaufträge für Zulassungen/Anstellungsgenehmigungen.

Bewerbungen um eine Zulassung/Anstellungsgenehmigung sind an den Zulassungsausschuss Psychotherapeuten/Krankenkassen, c/o Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, zu richten.

Die Bewerbungsfrist zur Abgabe der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV wird um 6 Wochen verlängert und beginnt sofort (mit Veröffentlichung auf der Homepage der KVHB) und endet am 19.01.2024 (Eingang beim Zulassungsausschuss).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zulassungsausschuss nur fristgerecht und vollständig abgegebene Zulassungsanträge/Anstellungsanträge beim Zulassungsverfahren berücksichtigen wird. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Berufliche Eignung 
  • Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit 
  • Approbationsalter 
  • Dauer der Eintragung in die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V 
  • Bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes 
  • Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z.B.: Fachgebiet, Schwerpunkt, Barrierefreiheit).

Beschluss des Landesausschusses vom 27.09.2023

 

#Niederlassung