Auslöser war die Überarbeitung der DMP-Anforderungen-Richtlinie durch den G-BA. Die Anpassung ermöglicht Haus- und Fachärzten jetzt weitere Leistungen abzurechnen. Hausärzte können bei Vorliegen der Voraussetzungen im DMP Asthma/COPD seit 1. April 2024 die „Anleitung zum Selbstmanagement“ mit 10,00 Euro abrechnen:
- Asthma (GOP 99955)
- COPD (GOP 99967)
Fachärzte können bei Vorliegen der Voraussetzungen im DMP Asthma/COPD ab 1. April 2024 die Gesprächsleistung zur Tabakentwöhnung mit 10,00 Euro abrechnen:
- Asthma (GOP 99956)
- COPD (GOP 99968)
Daneben wurden Schulungen um 1,- oder 2,- Euro bzw. auf die tatsächlichen Sachkosten angehoben. Ansonsten gilt die gewohnte Abrechnungssystematik auch bei Kindern weiter. Die entsprechenden Leistungen aus dem früheren Vertrag nach §73a SGB V wurden für Kinder bzw. Kinderärzte unverändert ins DMP Asthma überführt.
Den neuen Vertrag, die Vergütungsübersicht und z.B. das Praxismanual finden Sie auf unserer Homepage. Für die Einschreibung der Patienten gilt weiter das gewohnte Formular 070E.
Bei der Indikation Asthma treten die Änderungen der DMP-Anforderungen-Richtlinie erst zum 1. Oktober 2024 in Kraft.