Bereitschaftsdienste: Entscheidungen stehen bevor

Das sogenannte Poolarzt-Urteil des Bundessozialgerichtes bedingt Konkretisierungen auch bei den Bereitschaftsdiensten der KV Bremen. Darüber werden am 19. März die Bereitschaftsdienstkommissionen beraten und am 21. März Entscheidungen durch die Vertreterversammlung der KV Bremen herbeigeführt.

Die KV Bremen wird umgehend und umfassend informieren, sobald die Beschlüsse vorliegen. Dies wird frühestens am 22. März der Fall sein. 

 

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