Bund-Länder-Beschluss: Ausweitung des Personenkreises für Impfungen bedarf weiterer Klärung

Der Beschluss zur Ausweitung des Personenkreises für Impfungen, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder heute getroffen haben, bedarf aus Sicht der KV Bremen noch weiterer Konkretisierungen und Regelungen, bevor er in der Praxis umgesetzt werden kann. Die KV Bremen wird ihre Mitglieder zeitnah informieren.

Der Beschluss „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie“ hält unter Punkt 4 fest: „Der Bund wird den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen, die Impfung delegieren dürfen.“ Darüber hinaus solle eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte „und weitere“, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.

Die KV Bremen stellt dazu fest, dass mit der Delegation von Leistungen Anleitungs- und Überwachungspflichten der Ärzte gegenüber ihren Mitarbeiter bestehen, die festgehalten werden müssen. Bei nicht weisungsgebundenen Dritten wie Apothekern müsste dies zudem im Rahmen einer vertraglichen Regelung festgelegt werden. Auch die Haftungsfragen, insbesondere für den Fall von Behandlungsfehlern durch per Delegation impfende Dritte, müssen noch beantwortet werden. Insoweit erwartet die KV Bremen weitere Konkretisierungen durch das Bundesgesundheitsministerium. Die KV Bremen bemüht sich um schnelle Klärung und wird ihre Mitglieder so bald wie möglich informieren.