Bundestag beschließt feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen

Kinder- und Jugendärzte erhalten ab 1. April fast alle Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Außerdem werden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entbudgetiert. Das hat der Bundestag im März beschlossen.

Nach dem Beschluss des Bundestags werden künftig alle pädiatrischen Leistungen des EBM-Kapitels 4 für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in voller Höhe vergütet. Dies war zunächst nur für allgemeine kinderärztliche Leistungen vorgesehen, sodass lediglich Leistungen aus dem Unterkapitel 4.2 zu festen Preisen vergütet worden wären.

Auf die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Leistungen der Kinder- und Jugendärzte aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) herauszunehmen und somit klassisch zu entbudgetieren, ist der Gesetzgeber hingegen nicht eingegangen. Hier bleibt es beim verwaltungsaufwendigen Verfahren, dass die Krankenkassen dann Nachzahlungen leisten müssen, wenn die MGV zur Honorierung aller erbrachten Leistungen nicht ausreicht.

Für die Kinder- und Jugendpsychiater wurde dagegen der Weg einer klassischen Entbudgetierung gewählt. Ab 1. April werden die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung, Gespräche, Beratungen, Erörterungen, Abklärungen, Anleitung von Bezugs- oder Kontaktpersonen, Betreuung sowie kontinuierliche Mitbetreuung in häuslicher Umgebung oder in beschützenden Einrichtungen oder Heimen außerhalb der MGV zu festen Preisen vergütet (EBM-Abschnitt 14.2 sowie GOP 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314).

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Landes-KVen fordern nach wie vor das Ende der Budgets für die hausärztliche Versorgung - wie im Koaltitionsvertrag versprochen - sowie für die fachärztlichen und noch budgetierten psychotherapeutischen Leistungen.

 

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