Schutzausrüstung: Für Dezember bis März wird erstattet

Praxen können wieder Ausgaben für selbst angeschaffte Schutzmittel (PSA) geltend machen. Die KV Bremen und die Krankenkassen haben sich erneut auf eine teilweise Erstattung geeinigt. Es geht um den Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März 2022.

Dazu wurde die bekannte Regelung in einigen Punkten angepasst. Die nun vorliegende Neuregelung unterliegt noch dem Gremienvorbehalt.Demnach können die Lieferanten-Rechnungen von Vertragsärzten und –psychotherapeuten der KV Bremen eingereicht werden. Erstattet werden die PSA-Bestellungen aus der Zeit vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 (es gilt das Bestelldatum auf der Rechnung). 

Von den per Rechnung nachgewiesenen Einkaufspreisen werden 75 Prozent erstattet. Diese Erstattung ist begrenzt auf 75 Prozent der in der nebenstehenden Tabelle genannten Höchstpreise. Es gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Ausgenommen von der bereits konsertierten vertraglichen Regelung sind unter anderem ermächtigte Krankenhäuser (§ 108 SGB V), Institutsambulanzen, Nebenbetriebsstätten außerhalb des Landes Bremen sowie der Bedarf für den Einsatz im Zusammenhang mit Patienten eines Krankenhauses.

 

PSA-Produktgruppe Höchstpreis (davon 75%)
Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken) 0,40 Euro/Stück
FFP2-Masken (auch N95/KN95) 2,00 Euro/Stück
FFP3-Masken 2,50 Euro/Stück
Schutzkittel 2,00 Euro/Stück
Einmalhandschuhe (keine OP-Handschuhe)     17,50 Euro/100 Stück
Schutzbrillen 3,50 Euro/Stück
Schutzvisiere 3,50 Euro/Stück
Hand-Desinfektionsmittel 500 ml 6,50 Euro
Hand-Desinfektionsmittel 1 Liter 14,00 Euro
Flächen-Desinfektionsmittel 5 Liter 40,00 Euro


Wichtiger Hinweis:    
Die Regelung mit den Krankenkassen sieht vor, dass maximal 75 Prozent der Höchstpreise erstattet werden können. Die einzelnen Mengen- bzw. Produktangaben sind verbindlich, d.h. zum Beispiel 100ml Hand-Desinfektionsmittel können nicht erstattet werden. Es werden nur Bestellungen vom 01.12.2021 bis zum 31.03.2022 berücksichtigt.

Die Lieferanten-Rechnungen sind unter Angabe der Betriebsstättennummer bis spätestens 13. Mai 2022 zu übermitteln an
Kassenärztliche Vereinigung Bremen
Abt. Vertragswesen (PSA)
Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen

oder vorzugsweise per E-Mail an Frau Köster.

Die eingereichten Rechnungen werden nicht zurückgeschickt. Die Auszahlung der eingereichten Belege erfolgt voraussichtlich mit der Restzahlung 1/2022 und nicht mittels einer separaten Überweisung.
 

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