Freitestung ist jetzt nach fünf Tagen möglich

Mit der letzten Überarbeitung der Corona-Basisschutzverordnung des Landes Bremen wurde die Isolationsdauer von Infizierten auf fünf Tage verkürzt. Dies gilt auch für Personal aus dem Medizinbetrieb – allerdings nur bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für nachweislich infizierte Personen gilt, dass sie sich nach fünf Tagen (gemessen am Tag der Probenentnahme) freitesten lassen können. Dies kann mittels PCR-Test oder eines qualifizierten Antigentests durch Dritte (!) geschehen. Das bedeutet, Eigentests scheiden für eine Freitestung aus.

Für medizinisches Personal gibt es zwei strengere Vorgaben. Erstens müssen sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Zweitens bedarf es für die Freitestung eines PCR-Tests.

Nach zehn Tagen endet die Isolation automatisch.

Quarantänevorgaben für Kontaktpersonen gibt es nicht mehr.