Fristensystem und Stellenbegrenzung bei der Förderung fachärztlicher Weiterbildung in Kraft getreten

12,0 der 14,35 der Förderstellen für die fachärztliche Weiterbildung sind vergeben. Hier finden Weiterbildungsbefugte wichtige Informationen, wenn sie eine Förderung beantragen möchten.

Seit 2015 wird neben der allgemeinmedizinischen Weiterbildung auch die Weiterbildung von Fachärzten weiterer Fächer gefördert. Dabei ist die Anzahl der Förderstellen für diese „weiteren Fächer“ begrenzt. In der aktuellen Förderperiode (01.04.2022 bis 31.03.2023) stehen 16,35 Förderstellen im Bezirk der KV Bremen zur Verfügung.

2,0 dieser Förderstellen sind dabei gem. der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gem. § 75a SGB V der Weiterbildung zum FA für Kinder- und Jugendmedizin vorbehalten. Diese gesonderten Förderstellen sind mittlerweile vollständig vergeben worden. 

Für die übrigen 14,35 Förderstellen einigten sich die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen sowie die KV Bremen am 31.03.2022 auf folgende vorrangig förderfähige sowie nachrangig förderfähige Arztgruppen:

 

1. Vorrangig förderfähig

  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
  • Kinder- und Jugendmedizin: Bremerhaven-Stadt
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Bremerhaven-Stadt
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: Bremerhaven-Stadt
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: Bremerhaven-Stadt
  • Urologie: Bremerhaven-Stadt
  • Neurologie: Bremerhaven-Stadt
  • Psychiatrie und Psychotherapie: Bremerhaven-Stadt
  • Kinder- und Jugendpsychiater: Bremerhaven-Stadt

2. Nachrangig förderfähig

  • Kinder-und Jugendmedizin: Bremen-Stadt 
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Bremen-Stadt
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: Bremen-Stadt
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: Bremen-Stadt
  • Urologie: Bremen-Stadt 
  • Neurologie: Bremen-Stadt
  • Psychiatrie und Psychotherapie: Bremen-Stadt
  • Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Viszeralchirurgie: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt
  • Augenheilkunde: Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt

 

Die Vereinbarung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen und der KV Bremen vom 31.03.2022 sieht ebenfalls vor, dass bei der nun erfolgten Vergabe von 12,00 der 14,35 zur Verfügung stehenden Förderstellen zwei Mechanismen in Kraft treten:

 

1.    Stellenbegrenzung

Es tritt eine fachgruppenspezifische Stellenbegrenzung in Kraft. 
Anträge auf Förderung einer Weiterbildung aus nachrangig förderfähigen Facharztgruppen, für die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag bereits 2,0 Förderstellen oder mehr gewährt wurden, finden bei der Vergabe der übrigen Stellen keine weitere Berücksichtigung.

Mit aktuellem Stand betrifft dies Weiterbildungen zum Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Bremen-Stadt sowie Weiterbildungen zum Facharzt für Augenheilkunde in Bremen-Stadt und Bremerhaven-Stadt.

 

2.    Fristensystem

Für Anträge auf Förderung einer Weiterbildung in den o.g. förderfähigen Facharztgruppen tritt ein Fristensystem in Kraft:

  • Ab sofort müssen Anträge auf Förderung vollständig (d.h. inklusive der durch die Ärztekammer auszufüllenden Anlage 1!) bis zum 15. eines Monats der KVHB vorliegen.
  • Über die vollständig vorliegenden Anträge wird sodann bis zum Ende des jeweiligen Monats durch den Vorstand entschieden. 
  • Werden mehr Anträge gestellt als Förderstellen zu vergeben sind, entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei können die o.g. Reihenfolge der förderfähigen Facharztgruppen und weitere Gründe der Versorgung einbezogen werden. Die Stellenbegrenzung (s.o.) ist zu beachten.
  • Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Eine Förderung kann mithin bei positiver Prüfung  durch den Vorstand erst nach dieser Entscheidung beginnen.

Anträge auf Gewährung einer finanziellen Förderung der fachärztlichen Weiterbildung sind schriftlich bei der KVHB, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier auf der Homepage der KVHB: Weiterbildung

Über die Gewährung von Fördermitteln entscheidet der Vorstand der KV Bremen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel; ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Gerne können Sie sich vor Antragstellung über den aktuellen Stand bei Frau Maike Tebben, Leiterin der Abteilung Recht und Zulassung, unter der 0421 3404-321 oder per E-Mail (m.tebben@kvhb.de) informieren. 

 

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