Höhere Zuschläge für Terminvermittlung ab Januar 2023

Die Zuschläge für Praxen zur Terminvermittlung werden zum 1. Januar 2023 erhöht. Außerdem erhalten Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte eine höhere Pauschale, wenn sie für ihre Patienten zeitnah einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten vermitteln. Und auch Fachärzte und Psychotherapeuten können ab Januar Zuschläge für einen Hausarztvermittlungsfall abrechnen.

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Neupatientenregelung bzw. der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag im Oktober. Nun haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die weiteren Details verhandelt. Kernpunkt war die Frist, in welcher die Hausärzte bzw. die Kinder- und Jugendärzte den Termin beim Facharzt vermitteln müssen. Im Erweiterten Bewertungsausschuss wurden dazu zwei Beschlüsse gefasst. Die Details und Neuerungen haben wir hier zusammengetragen:

Höhere Zuschläge für Terminvermittlung ab Januar 2023

 

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