Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Neupatientenregelung bzw. der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag im Oktober. Nun haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die weiteren Details verhandelt. Kernpunkt war die Frist, in welcher die Hausärzte bzw. die Kinder- und Jugendärzte den Termin beim Facharzt vermitteln müssen. Im Erweiterten Bewertungsausschuss wurden dazu zwei Beschlüsse gefasst. Die Details und Neuerungen haben wir hier zusammengetragen:
Höhere Zuschläge für Terminvermittlung ab Januar 2023